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Fahnder sprengen Würfel- und Kartenrunde und entdecken illegalen Automaten zur Platzierung von Online-Sportwetten – dem Veranstalter drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis, den Teilnehmern bis zu sechs Monate

(ty/zel) Wegen des Verdachts auf illegales Glückspiel hat die Kripo eine ehemalige Gaststätte in Erding durchsucht. Dabei sprengten die Fahnder nicht nur eine Würfel- und Kartenrunde, sondern stellten auch einen illegal betriebenen Automaten fest, der die Möglichkeit zur Platzierung von Online-Sportwetten bietet.  Die Razzia fand bereits am 26. Oktober statt, wurde aber aus ermittlungstaktischen Gründen erst heute bekanntgemacht, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. 

In den vergangenen Monaten waren bei der Kripo wiederholt Hinweise auf die ehemalige Gastwirtschaft in Erding eingegangen, in der ein größerer Personenkreis rege dem illegalen Glückspiel frönen soll. Wie es hieß, werde dort unter anderem teuer gepokert, aber auch das Kartenspiel „Sinserln“ sowie das Würfelspiel „Kniffel“ unter dem Einsatz von zum Teil hoher Geldsummen gespielt.

Als nun vor knapp zwei Wochen bereits am frühen Nachmittag reger Betrieb in dem Anwesen festgestellt werden konnte, entschlossen sich die Fahnder, zuzuschlagen. Einen Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Ermittlungsrichters hatten sie in der Tasche. In dem ehemaligen Gastraum trafen die Polizisten auf eine Kartenrunde und eine Würfelrunde, wie der Polizeisprecher berichtet. Darüber hinaus wurde in der Küche der illegal betriebene Automat zur Abgabe von Sportwetten aller Art entdeckt. 

Die Ermittlungen der Kripo richten sich nun gegen den Betreiber ebenso sowie gegen die Zocker selbst – wegen der Veranstaltung beziehungsweise wegen der Teilnahme am verbotenen Glücksspiel. Dem Veranstalter drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, wie auf Anfrage erklärt wird. Den Teilnehmern blühen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Stadt Erding wurde von der Kripo über die Vorgänge in dem ehemaligen Lokal informiert – „zur Prüfung notwendiger gaststättenrechtlicher Erlaubnisse“, wie es heißt.


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