Ehrung langjähriger ehrenamtlicher Helfer: Vorschläge einreichen
(ty) Auch Anfang nächsten Jahres sollen wieder langjährig ehrenamtlich tätige Bürger aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Organisationen im Landkreis Pfaffenhofen im Rahmen eines Ehrenabends für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden. Vorgeschlagen werden können Personen, die zum Beispiel das Amt des Vorsitzenden 15 Jahre lang oder das des Zweiten oder Dritten Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters oder Abteilungsleiters 20 Jahre lang ausüben oder bis vor zwei Jahren noch innegehabt haben.Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren oder sind.
Die genauen Richtlinien können im Büro Landrat unter (0 84 41) 27 39 4 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden. Das Landratsamt bittet alle Vereine und Organisationen, die hierfür noch kein gesondertes Anschreiben erhalten haben, ihre für die Ehrung in Frage kommenden Personen bis spätestens 22. Dezember dem Landratsamt (Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) vorzuschlagen.
Sperrung im Schlehenhag
(ty) Der Pfaffenhofener Schlehenhag muss zwischen der Vogelleite und der Moosburger Straße am Donnerstag, 26. November, wegen der Aufstellung eines Autokrans gesperrt werden. Diese Maßnahme hat auch Auswirkungen auf den Stadtbusverkehr. Die Linie 8 kann an diesem Tag die Haltestelle Birkengrund nicht anfahren. Die Haltestelle Schlehenhag wird aber nach Fahrplan bedient.
Tipps für Öffentlichkeitsarbeit in Vereinen
(ty) Zu einer weiteren Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit in Vereinen“ trafen sich zahlreiche Interessierte aus den verschiedensten ehrenamtlichen Bereichen auf Einladung des Koordinierungszentrums für bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Pfaffenhofen (Kobe). Dessen Leiterin Uschi Schlosser begrüßte als Referenten Thomas Stadler, Kreisgeschäftsführer beim Bayerischen Roten Kreuz Bad Kissingen.
„Gute Öffentlichkeitsarbeit verlangt im ersten Schritt eine Strategie: Will ich meinen Verein bekannt machen? Wer ist meine Zielgruppe? Wie erreiche ich diese Zielgruppe? Wer aus dem Verein ist Ansprechperson für die Presse?“, so der Referent. Wichtig sei dabei vor allem, dass der Verein „eine Sprache spricht“. Neben dem Bekanntwerden des Vereins und dessen Aktivitäten müsse gute Öffentlichkeitsarbeit außerdem zum Ziel haben, Vertrauen und ein positives Grundgefühl dem Verein gegenüber aufzubauen. Nur dadurch gelinge es, neue Mitglieder zu gewinnen.
„Immer bedeutender wird beim Thema Öffentlichkeitsarbeit das Internet. Daten müssen auf der Internetseite daher immer aktuell sein und auf einen Blick die wichtigsten Informationen liefern“, so Stadler. Aber auch Flyern, Plakaten und Pressemappen komme eine große Bedeutung zu. Diese Medien sollten aus Gründen des Wiedererkennungswertes immer im gleichen Erscheinungsbild gestaltet werden. „Pflegen Sie auch einen guten Kontakt zu örtlichen Redakteuren. Das kann sehr hilfreiche sein, um die Belange des Vereins gut nach außen zu transportieren“, so der Referent. Nur ein Grundsatz, die so genannte Zahnpasta-Regel sollte immer im Auge behalten werden: „Was einmal draußen ist, kann nicht wieder zurückgenommen werden!“ Unterlagen zum Infoabend gibt es bei Uschi Schlosser unter Telefon (0 84 41) 27 – 3 95 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Renten- und Sozialstelle morgen geschlossen
(ty) Die Renten- und Sozialstelle der Stadtverwaltung Pfaffenhofen ist am Dienstag, 24. November, wegen einer Informationsveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Bayern-Süd ganztägig geschlossen. Ab Mittwoch, 25. November, sind die Mitarbeiter wieder wie gewohnt im Rathaus erreichbar, wie es aus dem Rathaus heißt.
Rentenversicherung: Antragsfrist für einmalige Nachzahlung endet am 31. Dezember
(ty) In der gesetzlichen Rentenversicherung haben Versicherte einen Anspruch auf Altersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und mindestens 60 Monate Versicherungszeit haben. Dazu zählen neben Pflichtbeiträgen unter anderem auch freiwillige Beiträge. Wie Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets für besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, können seit August 2010 auch Beamte und andere versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
„Für diesen Personenkreis, der vor der Gesetzesänderung im August 2010 keine freiwilligen Beiträge zahlen durfte, besteht eine besondere Nachzahlungsmöglichkeit: Wer vor dem 2. September 1950 geboren ist und noch keine 60 Monate Versicherungszeit hat, kann mit einer Einmalzahlung einen Rentenanspruch erwerben“, so Lochhuber. Der Antrag auf Nachzahlung könne aber nur noch bis 31. Dezember 2015 gestellt werden. Für jeden fehlenden Monat kann die Beitragshöhe vom Mindestbeitrag von 84,15 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1131,35 Euro frei gewählt werden. Mehr zum Thema freiwillige Beitragszahlung und der befristeten Sondernachzahlung gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 08 00 10 00 4 80 18.