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Gegen einen gestoppten 36-jährigen VW-Fahrer lag ein Vollstreckungsbefehl vor: Durch die Zahlung von 3300 Euro entging er der 100-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe

(ty) Gestern gegen 16.55 Uhr kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizei einen polnischen VW Touran auf der B13 bei der Anschlussstelle Unterschleißheim. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den 36-jährigen Fahrer ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Sachbeschädigung vorlag. Durch die Zahlung von 3300 Euro konnte eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Da der Pole die Freiheit dem Knast vorzog, beglich er den fälligen Betrag und durfte dann seine Fahrt fortsetzen.


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