Im Landkreis Pfaffenhofen stehen mehr als 1300 Personen unter gesetzlicher Betreuung
(ty) Insgesamt standen Ende vergangenen Jahres 1306 Personen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Das teilte Richard Lechner, der Leiter der Betreuungsbehörde am Landratsamt, jetzt mit. Zum Vorjahreszeitpunkt waren es 1304 Personen.
Zum Hintergrund: Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein so genannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Dessen Bestellung erfolgt jedoch nicht durch die Betreuungsbehörde Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht/Betreuungsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Sachverhaltsaufklärung einschließlich des Betreuervorschlags als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Lechner. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Pfaffenhofener Behörde eine Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 309 auf 357.
„Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir, möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen“, so Lechner. „In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers.“ Falls sich keine geeignete Person finde, werde ein Berufsbetreuer bestellt.