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Bei Fahrzeugkontrollen gingen der Polizei ein 24-jähriger Pole und ein 34-jähriger Schweizer ins Netz

(ty) Eine polizeiliche Fahrzeugkontrolle am Freitag führte zur Sicherstellung von rund 600 Gramm Marihuana und einem Haftbefehl gegen einen 24-jährigen Polen. Gegen 18.45 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in der Ingolstädter Straße in Großmehring den Fahrer eines Audi mit polnischer Zulassung. Die Beamten der Bereitschaftspolizei aus Dachau, die an diesem Abend eingesetzt waren, fanden während der Kontrolle zunächst  160 Gramm Marihuana sowie eine Kleinmenge Amphetamin und einige Extasy-Pillen bei dem 24-jährigen Fahrer. Zudem verlief ein Drogentest bei dem Mann positiv, was zur Folge hatte, dass er sich wegen des Verdachts einer Fahrt unter Drogeneinfluss einer Blutentnahme unterziehen musste. Der Mann, der keinen gemeldeten Wohnsitz im Bundesgebiet hat, wurde vorläufig festgenommen.

Am Samstag führte die Durchsuchung einer vom Festgenommenen offenbar als vorübergehende Bleibe genutzten Wohnung in Großmehring dann zu einem weiteren Rauschgiftfund. Hier stellten Beamte der Kriminalpolizei Ingolstadt 440 Gramm Marihuana sicher. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt stellte gegen den Tatverdächtigen Antrag auf Haftbefehl. Der zuständige Ermittlungsrichter ordnete daraufhin Untersuchungshaft wegen Verdachts des Rauschgifthandels gegen den 24-Jährigen an.

Am Samstag gegen 1 Uhr unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Ingolstadt in Kösching den Fahrer eines Audi A 4 einer Verkehrskontrolle. Schnell fiel den Kontrollbeamten dabei deutlicher Marihuanageruch auf. Ein Drogenschnelltest untermauerte den ersten Verdacht, dass der Fahrzeuglenker offenbar unter Drogeneinfluss stand. Zudem fand sich in seinem Wagen rund 150 Gramm Marihuana. Damit nicht genug, stellte sich im Rahmen der weiteren Überprüfung heraus, dass gegen den 34-Jährigen auch ein Haftbefehl bestand, sowie eine Beschlagnahmeanordnung für seinen Führerschein. Der 34-jährige Schweizer wurde festgenommen. 

Es folgte ein Termin beim Ermittlungsrichter, nachdem die Staatsanwaltschaft Ingolstadt Antrag auf Haftbefehl wegen des Verdachts des Rauschgifthandels stellte. Der Ermittlungsrichter ordnete die Untersuchungshaft gegen den 34-Jährigen an. Zudem muss er sich für die Fahrt unter Drogeneinfluss und ohne gültige Fahrerlaubnis verantworten.


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