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Wegen Steuerverkürzung in Zusammenhang mit der Modellauto-Affäre muss die Politikerin 30 Tagessätze abdrücken

(ty) Christine Haderthauer hat jetzt wie von ihren Anwälten angekündigt einen Strafbefehl akzeptiert, den sie wegen „Steuerverkürzung“ in Zusammenhang mit der Modellauto-Affäre bekommen hat. Wegen dieser Affäre musste sie als Chefin der Staatskanzlei zurücktreten. 30 Tagessätze umfasst der Strafbefehl, der, wie ihr Anwalt betont, aber nicht dazu führt, dass sie als vorbestraft gilt.

Dass die Strafe nicht sonderlich hoch ausgefallen ist,  begründet ihr Anwalt Walter Rubach damit, dass auch die Justiz das Steuervergehen von Christine Haderthauer als nicht so erheblich ansehe. 


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