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Ende vergangenen Jahres lebten 12 300 Ausländer aus 116 Nationen hier – das entspricht einer Quote von zehn Prozent. Die meisten kommen aus der Türkei, Polen, Rumänien, Ungarn und Bulgarien

(ty) Zum Jahreswechsel lebten im Kreis Pfaffenhofen insgesamt 12 298 Ausländer. Wie die Ausländerbehörde am Landratsamt mitteilt, bedeutet das einen Anstieg um 1700 ausländische Personen gegenüber dem Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Landkreis betrug damit zum Jahresende 10,04  Prozent; zum Ende des Vorjahres waren es 8,83 Prozent.

Während sich der Ausländer-Zuwachs nach Angaben des Landratsamts zwischen den Jahren 2000 und 2010 sehr moderat entwickelte, stieg die Zahl der Ausländer im Jahr 2011 erstmals über die 7000er-Grenze und lag nun nach einer nochmaligen deutlichen Steigerung zum Jahresende 2015 bei knapp 12 300 Personen. 

Im Kreis Pfaffenhofen leben nach Angaben der Behörde Ausländer aus 116 verschiedenen Nationen. Der überwiegende Anteil stammt aus der Türkei (1624 Personen), Polen (1459), Rumänien (1383), Ungarn (740), Bulgarien (664), Italien (652), Österreich (553) und aus dem Kosovo (471).

Zu Ausländern mit nicht entschiedenem Bleiberecht zählen zunächst die Asylbewerber, deren Zahl zum Jahreswechsel 1289 betrug. Insgesamt 102 Personen (hauptsächlich aus Syrien) haben im vergangenen Jahr nach Angaben des Landratsamt ein Bleiberecht bekommen – entweder durch Asyl-Anerkennung, Flüchtlingsschutz oder auf Grund sonstiger Schutzrechte. Bei 115 Personen wurde der Asyl-Antrag abgelehnt, bei 38 läuft ein Klageverfahren gegen die Ablehnung. 

Im Rahmen der Einbürgerung erhielten im vergangenen Jahr 76 Ausländer (Vorjahr: 64) die deutsche Staatsangehörigkeit. Von den 120 im vergangenen Jahr im Landkreis geborenen Kindern ausländischer Eltern erwarben 46 die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit.

Für diese Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit gilt seit 20. Dezember 2014 eine Neuregelung: Sie haben nun die Option, nach einer Prüfung mit Vollendung des 21. Lebensjahrs die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten, sofern sie acht Jahre Inlandsaufenthalt nachweisen können oder ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss vorliegt. Der Personenkreis, auf den diese Voraussetzungen nicht zutrifft, hat sich gemäß des alten Rechts für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden Ausländer, die neu ins Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im vergangenen Jahr sind dazu 162 Verpflichtungen ausgesprochen worden. Sanktionsmaßnahmen waren wegen fehlender Mitwirkung in 24 Fällen notwendig, heißt es aus der Kreisbehörde.


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