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Pfaffenhofen: Drei Männern war vorgeworfen worden, sich an einer wehrlosen 15-Jährigen vergriffen zu haben – Amtsgericht wertete die Beweislage als zu dürftig und lehnte die Verhandlung ab

(ty) Weil ihnen vorgeworfen worden war, ein wehrloses 15-jähriges Mädchen am Pfaffenhofener Froschkönig-Spielplatz sexuell missbraucht zu haben, hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen drei damals 19, 25 und 30 Jahre alte Männer aus dem Landkreis Anklage erhoben. Der Vorwurf lautete auf schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person. Im Falle einer Verurteilung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Doch das Pfaffenhofener Amtsgericht hat einen Prozess abgelehnt, wie ein Sprecher heute auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Die drei Männer gelten damit als unschuldig.

Nach Aktenlage sei eine Verurteilung nicht zu erwarten gewesen, heißt es aus dem Amtsgericht. Diese Einschätzung habe sich auch aus der „dürftigen Beweislage“ ergeben. Deshalb wurde die Eröffnung einer Hauptverhandlung abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hätte gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen können. Das sei aber nicht passiert. Die Entscheidung des Pfaffenhofener Gerichts hat damit Bestand und für die drei zuvor Angeschuldigten ist der Fall damit erledigt. Sie gelten somit in dieser Sache als unschuldig.

Den drei Männern war von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt haben, sich am späten Abend des 14. Juli 2014 auf dem so genannten Froschkönig-Spielplatzes an dem 15-jährigen Mädchen vergangen zu haben. Wie die Kripo ermittelt hatte, war das Mädchen durch den starken Alkoholkonsum bei einem vorangegangenen Trinkspiel handlungsunfähig, als sich die Männer an ihm vergriffen haben sollen. Den Ermittlungen zufolge kam es zu sexuellen Handlungen an der wehrlosen 15-Jährigen. 

Die Staatsanwaltschaft sprach von schwerem sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person und verwies auf Paragraf 179 des Strafgesetzbuchs. Im Falle einer Verurteilung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Die Verdächtigen konnten seinerzeit rasch ermittelt werden.

Gegen vier junge Männer war von der Staatsanwaltschaft auch Antrag auf Haftbefehl gestellt worden, doch sie blieben auf freiem Fuß. Einem der vier Männer war offenbar von Seiten der Staatsanwaltschaft gar nichts nachzuweisen, gegen die übrigen drei war im Juni vergangenen Jahres Anklage erhoben worden. Inzwischen hat das Pfaffenhofener Amtsgericht entschieden, dass kein Prozess gegen die drei Männer geführt wird. 


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