Der Stadtrat hat heute einstimmig eine Satzung beschlossen, auf deren Grundlage die Polizei einschreiten kann – Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet
(ty/zel) Es war nicht anders zu erwarten. Wie von der bunten Rathaus-Koalition aus SPD, Freien Wählern, Grünen und ÖDP bereits angekündigt, soll ab sofort in Pfaffenhofen gegen aggressives Betteln vorgegangen werden. Und zwar auf Basis einer Satzung, die heute Abend einhellig im Stadtrat beschlossen worden ist.
In den vergangenen Wochen sei eine deutliche Steigerung von aggressivem Betteln in der Innenstadt zu verzeichnen gewesen, wurde zum Hintergrund erklärt. Diesbezüglich seien auch häufig Beschwerden bei Polizei, Stadtverwaltung und Mandatsträgern eingegangen. Vor allem organisierte Banden – auch in Begleitung von Kindern – verhalten sich demnach äußert aufdringlich und verfolgen Innenstadtbesucher teilweise bis zu deren Autos. Auch seien immer mehr Fälle von Bettelbanden in Wohngebieten gemeldet worden. Bürgermeister Thomas Herker (SPD) berichtete von Betteln in einer „sehr aggressiven Form organisierter Natur“.
Um auf diese Vorkommnisse adäquat zu reagieren, bietet sich der Erlass einer Satzung zur Unterbindung des Bettelns in Pfaffenhofen an, hieß es in der Vorlage zur Sitzung. Diese Satzung soll die Grundlage bilden, auf der die Polizei handeln kann, erklärte Herker. Sie gelte im gesamten Stadtgebiet, wenngleich man freilich vor allem die City im Blick hat. Haustür-Bettelei sei durch eine Satzung allerdings nicht zu verbieten, sagte der Rathauschef.
Verboten sind laut der Satzung unter anderem aggressives sowie bandenmäßiges beziehungsweise organisiertes Betteln, Betteln unter Vortäuschen von nicht vorhandenen Behinderungen, Krankheiten oder Notlagen, Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder sowie „Betteln mit Tieren, ohne dass die erforderlichen sowie vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten tierseuchenrechtlichen Nachweise mitgeführt werden“.
Richard Fischer (ÖDP) begrüßte die Satzung ausdrücklich und hielt sie für „dringend geboten“. Bettelbanden müsse ein Riegel vorgeschoben werden, betonte er. Alle Stadtratsmitglieder segneten den von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Satzungs-Entwurf ab; Einwände oder kritische Stimmen gab es nicht.
Personen, die beim Betteln im Sinne der Satzung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angetroffen werden, haben diese demnach künftig unverzüglich zu verlassen. Ein Verstoß gegen die Satzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die so genannten stillen Bettler und Ausnahmen sollen aber bleiben. Beispielsweise ist der Verkäufer der Obdachlosen-Zeitung „Biss“ nicht von der Satzung betroffen.
Hier lesen Sie die beschlossene Satzung im Wortlaut.
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