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Beim Ehrenamtskongress des Landkreises in Scheyern gab es viele Experten-Tipps zu rechtlichen Grundlagen und finanziellen Fragen

(ty) Eine intakte Gesellschaft lebt davon, dass Menschen Verantwortung für sich und für andere übernehmen. Dabei sollen die Bürger, die sich aktiv für ihre eigenen Belange, aber auch für ihre Mitmenschen einbringen, in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden. Der Landkreis Pfaffenhofen organisiert dafür  Unterstützung durch das Koordinierungszentrum für bürgerschaftliches Engagement (Kobe), das nun wieder zu einem Ehrenamtskongress geladen hat. Hierzu waren am Samstag über 140 Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und Mitglieder von Vereinen und ehrenamtlichen Gruppierungen nach Scheyern gekommen. 

Die Veranstaltung stand unter dem großen Thema „Rechtliche Grundlagen der Vorstandsarbeit“. Mit Prof. Dr. Thomas Beyer von der Technischen Hochschule Nürnberg konnte ein Fachmann gewonnen werden, der launig, kurzweilig und mit anschaulichen Praxisbeispielen sowie mit fränkischem Charme die Teilnehmer aus den verschiedensten Bereichen für diese trockene Materie begeisterte. Im ersten Teil („Recht und Ehrenamt“) ging Beyer dabei auf Haftungsfragen, Fragen des Versicherungsschutzes und die daraus resultierenden Aufgaben der Verantwortlichen ein. Beyer ist übrigens auch der Vorsitzende der bayerischen Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie stellvertretender Chef des AWO-Bundesverbands. 

Seine Schilderung vieler Praxisfälle machte deutlich, wie wichtig es für die Verantwortlichen ist, den Umfang der ehrenamtlichen Arbeit vorab festzulegen und schon im Vorfeld den Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen zu klären. Das könne auch in einer Einsatzvereinbarung festgehalten werden. Ratsam ist ein Blick in die eigene private Haftpflichtversicherung. „Mit der „Bayerischen Ehrenamtsversicherung“ haben wir hier zwar ein Netz, das im Notfall auffängt, das die Verantwortlichen aber nicht grundsätzlich aus ihrer Verantwortung entbindet“, so Beyer.

„Ehrenamt und Geld“ – darum ging es im zweiten Teil des Kongresses. Ehrenamt muss nicht ganz ohne Geldfluss auskommen – ob nun Reisekosten erstattet, Aufwandspauschalen festgelegt oder Ehrenamtspauschalen gezahlt werden. Allerdings: Sobald Geld im Ehrenamt fließt, sind steuerrechtliche, sozialversicherungstechnische und arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten. Dabei liegt die sozialversicherungsrechtliche Verantwortung für die Zahlung bei den Verantwortlichen des Vereins, steuerrechtlich allerdings beim Empfänger der Zahlung. 

Beyer gelang es, die rechtlichen Vorschriften als überwindbare Hürden darzustellen und den Verantwortlichen Mut zum Weitermachen zu verleihen. Wichtig sei nur, im Vorfeld die Tätigkeitsfelder und das Finanzielle klar abzustecken, Verantwortliche und Ehrenamtliche entsprechend abzusichern sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte und steuerrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. „Macht es nicht zu schwierig, aber macht es genau“, appellierte Beyer. 

In seinem Schlusswort fasste Landrat Matin Wolf (CSU) die beiden Vorträge zusammen: „Es kann im Ehrenamt schon mal was passieren, und wenn dem Ehrenamtlichen nicht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, wird der Verantwortliche auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben“, so Wolf. Für Unfälle im Ehrenamt sei das Netz des Versicherungsschutzes ohnehin recht eng geknüpft. Sobald Geld fließe, seien die Höhen der Pauschalen, die Art der Zahlung oder der Zuwendung genau zu definieren, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten. „Allerdings sollen sie nicht vor einem weiteren Engagement abschrecken“, sagte Wolf. „Klarheit schafft Sicherheit für alle Beteiligten – dann macht Ehrenamt weiter Spaß.“

Für Fragen rund um das Thema Ehrenamt steht das Koordinierungszentrum für bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Uschi Schlosser; sie ist unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 39 5 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.


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