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"Auch die Rente zählt zum steuerpflichtigen Einkommen", betont das Pfaffenhofener Landratsamt – Hier lesen Sie, was es zu beachten gilt

(ty) Ein paar Prozent machen den Unterschied: Ab Sommer erhalten Rentnerinnen und Rentner spürbar höhere Bezüge: In Westdeutschland steigt die Rente zum 1. Juli um 4,25 Prozent, im Osten um 5,95 Prozent. Was jedoch nur wenige Rentner wissen: „Auch die Rente zählt zum steuerpflichtigen Einkommen“, betont Lorenz Lochhuber, der Leiter des zuständigen Sachgebiets am Pfaffenhofener Landratsamt. 

Seit 2005 richte sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Lochhuber erklärt dazu: „Je später die Rente beginnt, desto höher ist der gegebenenfalls zu versteuernde Anteil. Bei Rentenbeginn ab 2040 ist die gesamte Rente steuerpflichtiges Einkommen.“ 

In einer Übergangsphase bis einschließlich 2039 gelte ein individueller „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Der „Rentenfreibetrag“ ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gelte auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. „Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen“, so Lochhuber. 

Ob man als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben muss, hänge von den persönlichen Verhältnissen ab und könne nur das Finanzamt entscheiden. Damit die Behörde den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln könne, müssten Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen. Hierbei hilft eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung. 

Die Bescheinigung über die Rentenhöhe enthält die Angaben, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen. Unter Angabe der Versicherungsnummer kann sie in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie über das Servicetelefon unter der Rufnummer 08 00 10 00 4 80 88 kostenfrei angefordert werden.

Wer diese Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie jährlich automatisch zugeschickt, erklärt das Landratsamt.  Weitere Infos bietet auch die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Diese kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.


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