Logo
Anzeige
Anzeige

Ingolstädter Bürgergemeinschaft fordert Aufstellungsverbot für Grabmale, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden

(ty) „Keine Grabsteine aus Kinderhand!“ So lautet die unmissverständliche Forderung. Die Fraktion der Bürgergemeinschaft (BGI) im Ingolstädter Stadtrat beantragt ein Aufstellungsverbot für Grabmale, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Nachdem der bayerische Landtag Mitte Juli einstimmig das Bestattungsgesetz geändert habe, „ist es den Kommunen jetzt möglich, Änderungen der Friedhofssatzung dahingehend vorzunehmen, dass nur noch Grabsteine aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind“, erklärt der Ingolstädter Anwalt und BGI-Fraktionschef Christian Lange.

Vor allem in Indien, aber auch in anderen armen Ländern, sei menschenverachtende Kinderarbeit in Marmorsteinbrüchen weiterhin gang und gäbe, prangert die BGI an – und die dort produzierten Grabsteine würden auch nach Deutschland importiert. Bislang habe jedoch eine Rechtsgrundlage gefehlt, um diese Grabsteine auf bayerischen Friedhöfen zu verbieten und stattdessen fair gehandelte Steine zu verwenden.

„Mit der Änderung des bayerischen Bestattungsgesetzes haben die Kommunen endlich eine Handhabe, das ILO-Übereinkommen 182, das sich mit dem Verbot und unverzüglichen Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit befasst, umzusetzen“, erläutert Lange. „Deshalb sollte auch die Stadt Ingolstadt durch Änderung beziehungsweise Ergänzung der Friedhofssatzung sicherstellen, dass künftig keine Grabsteine aus unfairer Produktion auf Ingolstädter Friedhöfen aufgestellt werden dürfen.“


Anzeige
RSS feed