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36-Jähriger hat nun eine Anzeige am Hals – die verbotene Klinge war 9,5 Zentimeter lang

(ty) Weil er mit einem Messer mit fast zehn Zentimeter langer Klinge ins Pfaffenhofener Amtsgericht wollte, hat ein 36-Jähriger nun eine Anzeige am Hals.

Nach den Vorschriften des Waffengesetzes ist das Führen solcher Messer, die mit einer Hand auf- und zuklappbar sind, nämlich verboten, wenn sie nicht unter die Ausnahme des Gesetzes fallen. Als Ausnahmen gelten laut Polizei das Führen eines solchen Messers zur Ausübung des Berufs oder zum Gebrauch beim Fischen, Jagen oder Campen – in einem Amtsgericht hat ein solches Messer jedenfalls nichts verloren.

Am Dienstag um 9.15 Uhr wurde der 36-Jährige beim Betreten des Amtsgerichts Pfaffenhofen einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei bemerkten die Kontrolleure ein Walter-Einhandmesser, das der Mann in einer Messertasche am Hosengürtel trug. Das Messer mit einer Klingenlänge von 9,5 Zentimetern wurde sichergestellt und der Polizei übergeben, die nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an das Landratsamt Pfaffenhofen erstatten wird, wie es heißt.

 


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