Das Staatliche Bauamt Ingolstadt ist für 315 Brücken in der Region zuständig – und die müssen alle regelmäßig überprüft werden
(ty) Neben der Planung und dem Bau von Straßen und Brücken gehört auch der Unterhalt der Bundes- und Staatsstraßen zu den Aufgaben des Staatlichen Bauamts Ingolstadt. Zuständig ist die Behörde dabei für die Landkreise Pfaffenhofen, Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen. Vor allem dem Erhalt der insgesamt 315 Brücken kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie haben übrigens insgesamt eine Gesamtbrückenfläche von fast 79 000 Quadratmetern.
„Um die Erhaltung dieses Vermögens, vor allem aber die Standsicherheit und Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden diese Bauwerke regelmäßig inspiziert“, erklärt die zuständige Abteilungsleiterin Elena Merk. Die Bauwerksüberwachung erfolgt drei Mal jährlich durch die jeweilige Straßenmeisterei. Alle drei Jahre werden die Brücken zudem von einem Ingenieur im Rahmen einer einfachen Prüfung untersucht. Alle sechs Jahre erfolge eine Hauptprüfung.
Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt wird diese Aufgabe von amtsangehörigen Ingenieuren und unabhängigen Büros wahrgenommen. Bei der Untersuchung der Brücken sind laut Merk in erster Linie die statisch tragenden Bauteile – wie Widerlager, Pfeiler, Lager und die Überbauten – von Interesse. „Diese werden auf Risse, Abplatzungen, Rostfahnen und Verformungen untersucht.“ Ebenso großes Augenmerk werde auf die Brückenausstattung – also auf Geländer, Schutzplanken und Entwässerungseinrichtungen – gelegt.
„Für die Lebensdauer einer Brücke – die im Regelfall etwa 80 Jahre betragen soll – ist vor allem eine intakte Abdichtung zwischen dem Fahrbahnbelag und dem eigentlichen Tragwerk aus Beton oder Stahl wichtig“, erklärt Merk. „Ist diese undicht, kann tausalzhaltiges Wasser eindringen und im Laufe einiger Jahre dem Beton und dem Stahl enorme Schäden zufügen.“ Hohe Sanierungskosten sind dann die Folge.
Daneben gibt es noch so genannte Prüfungen aus besonderem Anlass, die nach außergewöhnlichen Ereignissen, wie zum Beispiel starken Hochwässern oder nach einem Fahrzeuganprall, durchgeführt werden.
Während bei kleineren Brücken die Untersuchungen vom Gelände aus beziehungsweise mit einfachen Hilfsmitteln, wie Leitern, erfolgen können, ist bei Großbrücken der Einsatz von speziellen Untersichtgeräten erforderlich. In vielen Fällen wird dabei auch die Absicherung gegenüber dem Verkehr durch Mitarbeiter der Straßenmeistereien notwendig. „Bei Flussbrücken wird in der Regel auch ein Boot eingesetzt, zum Beispiel um mittels Echolot die Flusspfeiler auf Unterspülungen zu untersuchen“, erklärt Merk. Von solchen Kolken, so werden diese Unterspülungen der Flusspfeiler genannt, können erhebliche Gefahren für die Standsicherheit der Brücke ausgehen. Bei Bedarf werden zur Untersuchung auch Taucher hinzugezogen, die dann direkt vor Ort das Schadensbild aufnehmen können.
Eine große Herausforderung stellt laut Merk die Prüfung von Brücken über die Bahn dar. „Um den Zugverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, sind unsere Prüfer hier in der Regel Regel nachts am Werk.“ Während eigens beantragter Zugsperrpausen müssen die Mitarbeiter in einem knappen Zeitfenster sowie im räumlich engen Bereich zwischen den abgeschalteten Oberleitungen und dem Bauwerk ihre Arbeit leisten und das schwere Untersichtgerät zu rangieren. Ihr Arbeitsplatz wird dabei mit batteriebetriebenen Lampen ausgeleuchtet.
Die Ergebnisse einer Brückenprüfung – die, abhängig von der Größe des Bauwerks, zwischen einigen Stunden und bis zu mehreren Tagen dauern kann – werden unmittelbar vor Ort per Laptop festgehalten, erklärt Merk. „Mit einem eigens hierfür entwickelten Programm werden die einzelnen Schäden elektronisch katalogisiert und archiviert.“ Abschließend werde dem Bauwerk eine Zustandsnote zugeteilt, wobei die Skala von 1,0 bis 4,0 reicht. Das Ergebnis der Untersuchung, der so genannte Prüfbericht, wird dem jeweiligen Brückenbuch zugeordnet.
„Dieses Brückenbuch begleitet ein Bauwerk, ähnlich wie der Kraftfahrzeugbrief beim Auto, ein ganzes Brückenleben lang“, veranschaulicht Merk. Neben den Prüfberichten seien darin die wichtigsten Daten, Pläne sowie die durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen enthalten.
Nach der Feststellung und Dokumentation eventuell vorhandener Bauwerksschäden wird deren Behebung festgelegt. Bei kleineren Unterhaltungsarbeiten erfolgt nach den Worten von Merk dabei die Schadensbeseitigung durch den Brückentrupp des Staatlichen Bauamts Ingolstadt; bei größeren Instandsetzungsarbeiten erfolgt gewöhnlich eine öffentliche Ausschreibung und schließlich die Beauftragung von fachkundigen Firmen.