Dem 22-jährigen Angeklagten war die Tat vor dem Amtsgericht Ingolstadt nicht zweifelsfrei nachzuweisen
(ty) Eine Vergewaltigung nachzuweisen, bleibt gerade innerhalb einer Beziehung eine knifflige Sache. Vor dem Ingolstädter Amtsgericht führte dieser Umstand nun auch zum Freispruch für einen 22-jährige Ingolstädter, dem vorgeworfen worden war, am Faschingssonntag dieses Jahres seine Ex-Freundin und damalige Verlobte vergewaltigt zu haben.
Er hatte sich im Februar nach einer abenteuerlichen Flucht und einer groß angelegten Suche freiwillig der Polizei gestellt. Seine damalige Verlobte warf ihm vor, sie im Februar in dessen Wohnung gewürgt und dann vergewaltigt zu haben. Dem Gericht gelang es indes nicht, die Tat eindeutig nachzuweisen. Es sprach den 22-Jährigen frei. Wobei frei ein großes Wort ist in diesem Fall. Denn er muss dennoch über ein Jahr ins Gefängnis, weil er in einem anderen Fall eine Frau geschlagen hatte und dafür verurteilt worden war.
Was in jener Februar-Nacht in Ingolstadt wirklich passiert ist, das lässt sich nur schwer rekonstruieren, da Aussage gegen Aussage steht. Laut Einlassungen der 19-jährigen Klägerin habe die ihrem Freund damals beim Sex aus Versehen ins Gesicht geschlagen. Woraufhin der ausgerastet sei. Stundenlang habe er sie dann im Bett festgehalten, gewürgt und eben auch vergewaltigt. Das sah der Angeklagte anders. Für ihn ist das Ganze nichts weiter als ein Racheakt seiner damaligen Freundin.
Dass das Gericht zumindest Zweifel an der Vergewaltigung hatte, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass das beide nach der angeblichen Vergewaltigung eingeschlafen seien, zusammen gefrühstückt und sich dann auch noch einen Film angesehen hatten. Erst viele Stunden später taucht der Vorwurf erstmals in einer SMS auf, die die 19-Jährige an eine Freundin geschrieben hatte.
Auf der anderen Seite ist der 22-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Mehrfach saß er wegen Gewaltdelikten im Gefängnis und hat aktuell ja auch noch eine Strafe wegen Gewalt gegen eine Frau zu verbüßen. Und ob er die Klägerin nun wirklich vergewaltigt hat oder nicht, das wissen auch nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht nur er und die 19-Jährige.