Kripo ermittelt gegen 18-jährigen Asylbewerber wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung – Er soll einer 38-Jährigen an die Brust und in den Schritt gefasst haben
(zel) Nach einem Vorfall auf dem Pfaffenhofener Volksfest ermittelt die Kripo wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen einen 18-jährigen Asylbewerber. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung die Ermittlungen in dem Fall, der sich bereits am Abend des 2. September ereignet hat. Im Raum stehe, dass der 18-Jährige eine Frau „mehrfach unsittlich berührt hat“. Laut Zeugen soll er der 38-Jährigen an die Brust beziehungsweise in den Schritt gegriffen haben.
Zugetragen hat sich der Vorfall den Angaben zufolge am ersten Volksfest-Abend zwischen 22 und 23.30 Uhr im großen Zelt. Das Opfer wandte sich aber nicht von sich aus an die Polizei, wie es heißt. Einer der Begleiter der 38-Jährigen habe später eine zufällig auf dem Gelände anwesende Streife angesprochen und den Fall gemeldet. Die Gesetzeshüter hätten dann schnell reagiert. Der Verdächtige sei noch im Bierzelt vorläufig festgenommen und anschließend zur Wache gebracht worden.
Der 18-Jährige musste nach der Spurensicherung und der erkennungsdienstlichen Behandlung die Nacht in einer Zelle verbringen. Sowohl der Beschuldigte als auch das Opfer standen deutlich unter Alkohol-Einfluss. Der 18-Jährige habe kein Geständnis abgelegt. Die 36-Jährige war laut Kripo im weiteren Verlauf nicht bereit, auch eine rechtsmedizinische Untersuchung über sich ergehen zu lassen – diese wurde dann auf ihren Wunsch hin nicht durchgeführt.
In der Bewertung der Gesamtumstände habe die Staatsanwaltschaft letztlich entschieden, dass gegen den 18-Jährigen kein Haftantrag gestellt wird. Er wurde deshalb am nächsten Tag wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung laufen. Für die Kripo gilt es nun herauszufinden, was tatsächlich an diesem Abend im großen Festzelt geschehen ist. Die genauen Umstände müssen geklärt, Vernehmungen durchgeführt, Spuren ausgewertet werden. Ob am Ende Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft.