Logo
Anzeige
Anzeige

Eines der wertvollsten Biber-Reviere im gesamten Kreis Pfaffenhofen wurde widerrechtlich zerstört – Dem Verursacher droht ein Bußgeld

(ty) Das Entfernen von Biberdämmen ist genehmigungspflichtig und kann deshalb nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Darauf weist das Pfaffenhofener Landratsamt heute in einer Pressemitteilung hin. Der Biberbeauftragte Andreas Kastner betont: „Werden Dämme, die eine Burg schützen, zerstört, wird auch der Lebensraum des Bibers beeinträchtigt und damit gegen Naturschutzrecht verstoßen.“ Dieser Hinweis hat einen aktuellen Anlass. Denn momentan wird in einem Fall ermittelt und dem Verursacher droht ein saftiges Bußgeld.

„Im Falle der Biberdämme im Wald bei Lampertshausen wurden die Dämme eines der wertvollsten Biber-Reviere im ganzen Landkreis aufgegraben und dadurch der ganze Biberteich abgelassen“, erklärt Kastner. In diesem Bereich, in der Nähe von Jetzendorf, habe sich seit mehreren Jahren eine Biberfamilie eine Burg aufgebaut und nutze diese mit dem entstandenen Gewässer als Lebensraum. Im Umfeld habe sich eine „mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt eingestellt“. Zudem hätten sich die Biberdämme in einem Ausgleichs-Biotop befunden und wären dafür auch notwendig gewesen.

 

Nun aber sei der Biberdamm widerrechtlich zerstört worden, wie von der Kreisbehörde betont wird. „Durch das Ablassen des Biberteichs wurden die Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie der Lebensraum der Biber und der anderen Tiere wie zum Beispiel Fische gestört.“ Eine massive Störung des Lebensraums könne im Extremfall sogar zur Aufgabe des etablierten Biber-Revieres führen, weiß man bei der Kreisbehörde. Wie eine Sprecherin auf Anfrage bestätigte, wurde bereits ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen den Verursacher eingeleitet – ihm droht ein empfindliches Bußgeld.

Im Bereich unterhalb der Biberdämme wurden nach Angaben des Landratsamts klare Regelungen getroffen, wie mit den Biberdämmen in den Wiesen umgegangen werden kann, beziehungsweise wurden die Stellen benannt, an denen Dämme entfernt werden dürfen. „Die Dämme im Wald bleiben unberührt“, stellt Kastner aber in diesem Zusammenhang klar.

Die jeweiligen Probleme seien im Beisein des für Südbayern zuständigen Biber-Managers erörtert worden; eine Vergrämung im Bereich des Spielplatzes sei zum Beispiel als vernünftige Lösung erarbeitet worden. Bei der ganzen Situation sollte nämlich auch berücksichtigt werden, "dass Gewässer generell eine Gefährdung für Kinder darstellen", so Kastner. Anders sieht es in dem Bereich aus, wo nun ein Umwelt-Frevler sein Unwesen getrieben hat.


Anzeige
RSS feed