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Nach einem Aufsehen erregenden Fall vom Juni in Freising hat die Polizei jetzt einen 27-Jährigen als mutmaßlichen Täter ermittelt – Bei Razzia Waffen und Munition gefunden 

(ty) Wie damals berichtet, hatten sich am 26. Juni gegen 19 Uhr in der Freisinger Angermeierstraße regelrechte Wild-West-Szenen im Straßenverkehr abgespielt. Ein zunächst unbekannter Autofahrer, der eigentlich hätte warten müssen, hatte eine Waffe gezückt und sich damit sozusagen die Vorfahrt erzwungen. 

Jetzt hat die Polizei den mutmaßlichen Täter ermittelt, es handelt sich demnach um einen 27-jährigen Freisinger. Gestern rückten Beamte bei ihm zur Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses an, außerdem hat er sich wegen Bedrohung zu verantworten. Obendrein wird von Seiten der Fahrerlaubnis-Behörde geprüft, ob er überhaupt geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

 

Rückblick: Eine 24-jährige Pkw-Fahrerin hatte seinerzeit an einer Engstelle eigentlich Vorrang. Der entgegenkommende, wartepflichtige Pkw-Fahrer erzwang sich allerdings die Vorfahrt, indem er eine Waffe zeigte. Die junge Frau, die dadurch bedroht wurde, konnte den Mann und das Fahrzeug nach dem Vorfall recht gut beschreiben, wie ein Polizei-Sprecher mitteilt – allerdings war das Kennzeichen des Pkw nicht bekannt. Jetzt aber konnte der mutmaßliche Täter ermittelt werden. Wie heute gemeldet wird, ein 27-Jähriger aus Freising.

 

Gestern wurde nun aufgrund des Vorfalls ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Landshut vollzogen. Im Rahmen dieser Razzia wurden auch die mutmaßliche Tatwaffe sowie ein erlaubnis-pflichtiges Luftgewehr und diverse Munition gefunden, teilte die Polizei mit. Bei der mutmaßlichen Tatwaffe handelt es sich den Angaben zufolge um eine so genannte Soft-Air-Waffe. 

„Gegen den Mann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung betrieben“, sagte ein Polizei-Sprecher. Eine mögliche Strafbarkeit hinsichtlich der gefundenen Waffen und Munition werde derzeit abgeklärt. „Ob der Mann sittlich geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnisbehörde prüfen müssen.“


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