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Schon 0,3 Promille reichen bei einem Unfall oder bei unsicherer Fahrweise aus, um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen

(ty) Die Zeit der Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern hat begonnen und schon bald werden in vielen Städten und Gemeinden auch die traditionellen Christkindlmärkte geöffnet. Hier ein Glühwein, dort ein Bier und schon kann dies für die Heimfahrt zu viel sein. „Dabei ist den meisten Verkehrsteilnehmern nicht bewusst, dass schon 0,3 Promille bei einem Unfall oder bei unsicherer Fahrweise ausreichen, um mit dem Gesetz nachhaltig in Konflikt zu geraten“, sagt ein Sprecher des in Ingolstadt ansässigen Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord.

 

Bereits in den ersten neun Monaten dieses Jahres ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich insgesamt 529 Unfälle, bei denen Alkohol ursächlich war. Fünf Menschen fanden dabei den Tod, 87 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Fast 400 Verkehrsteilnehmer mussten im genannten Zeitraum sofort ihren Führerschein abgeben, da sie betrunken unterwegs waren und ohne Unfall in eine Polizeikontrolle gerieten. 

„Da diese Trunkenheitsfahrten erfahrungsgemäß zum Jahresende hin zunehmen, werden unsere Polizeiinspektionen auch während der diesjährigen Adventszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchführen“, kündigt ein Polizei-Sprecher an. Das gilt also auch für die im Kreis Pfaffenhofen ansässigen Inspektionen in Geisenfeld und in der Kreisstadt. 

 

„Wer auf Alkohol nicht bereits von vornherein verzichten will, sollte seinen Nachhauseweg im Anschluss an eine Weihnachtsfeier rechtzeitig vorplanen“, rät die Polizei. „Am besten, lässt man sich von einem Angehörigen abholen oder man tritt die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.“ Ebenso seien auch die Taxigebühren für die Heimfahrt mit Sicherheit gut angelegt – insbesondere, wenn man bedenke, dass eine Trunkenheitsfahrt nicht nur den Führerschein und eine hohe Geldstrafe, sondern möglicherweise auch den Arbeitsplatz koste. 

Und noch ein Rat der Polizei: „Für den darauffolgenden Tag geben wir zu bedenken, dass nach vorangegangenem Alkoholgenuss der Blutalkoholspiegel eventuell vom Körper noch nicht ganz abgebaut ist. Nicht selten ist dieser Restalkoholwert für den Verlust des Führerscheins durchaus noch ausreichend.“


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