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...handelt von einem Betrugsfall, der für den Täter wie für das Opfer ein völlig unerwartetes Ende nahm

(ty) Ein 61-jähriger Rentner aus dem Allgäu hatte seinen fast noch neuen Mofa-Roller auf einer Internet-Plattform für 1200 Euro zum Kauf angeboten. Auf dieses Angebot hin meldete sich ein Unbekannter, der sich als Manfred Rank ausgab. Er gab an, den Roller kaufen sowie den Preis per Verrechnungsscheck bezahlen zu wollen. Statt der 1200 Euro war der Scheck jedoch auf 4700 Euro ausgestellt. 

Der Käufer begründete dies laut Polizei damit, dass er jetzt im Ausland wohne und eine Spedition beauftragt habe, seine Sachen zusammen mit dem Roller, der noch abgeholt werde, ins Ausland zu transportieren. Der Rentner solle deshalb die überzählige Summe abheben und mittels Bargeldtransfer an den Speditionsinhaber überweisen. Diese Masche ist bei der Polizei bestens bekannt und wird Überzahlungsbetrug genannt: Die Schecks sind nämlich in der Regel gefälscht und so verdienen die Ganoven die vermeintlich zu viel bezahlte Summe – das wären in diesem Fall immerhin 3500 Euro gewesen. Nur diesmal lief es kurioserweise anders.

 

Der Rentner hob nämlich nach Angaben der Polizei das Geld zwar ab. Er überwies es allerdings überhaupt nirgendwo hin, sondern zahlte damit Schulden ab und kaufte Heizöl sowie Lebensmittel ein. Damit hatte der Betrüger vermutlich nicht gerechnet. 

Kurze Zeit später wurde der 61-Jährige jedenfalls von seiner Bank darüber informiert, dass eine Prüfung ergeben habe, dass der Scheck des vermeintlichen Roller-Käufers gefälscht war und er das Geld nun an die Bank zurückzahlen muss. Weil der Rentner das aber nicht konnte, musste er wieder einen Kredit aufnehmen, den er nun abzahlen muss.  „Ob sich auch der Rentner strafbar gemacht hat, weil er über das Geld verfügte, obwohl sein Roller nie abgeholt worden war, muss eine rechtliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ergeben“, so ein Polizei-Sprecher.

 

Die Polizei, bei der der Rentner den Sachverhalt zur Anzeige brachte, nennt diese Masche Überzahlungsbetrug. Meist sind es Täter aus dem Ausland, die sich auf Kaufangebote im Internet melden und die angebotene Ware – aber auch Dienstleistungen wie Ferienwohnungen – im Vorhinein mit einem überhöht ausgestellten Scheck bezahlen. An den Gegenständen oder Dienstleistungen sind die Betrüger aber gar nicht interessiert, sondern nur an der überhöhten Summe, die auf verschiedene Weise begründet wird. Diese soll dann in der Regel per Bargeldtransfer ins Ausland überwiesen werden. Bis die Banken die Scheckfälschung erkennen, vergehen meist einige Tage und das Geld ist bereits im Ausland und damit futsch.


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