Vom Ergebnis der Blutuntersuchung hängt für einen 42-jährigen Pkw-Lenker ab, ob er seinen Führerschein behalten kann
(ty) Eigentlich wurde ein 42-jähriger Neuburger heute Nacht gegen 1.40 Uhr in der hiesigen Theresienstraße mit seinem Pkw von der Polizei aufgehalten, weil ein Scheinwerfer an seinem Auto defekt war. Dann wurde es aber wirklich zappenduster. Denn im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Pkw-Lenker betrunken war, ein Test ergab 1,1 Promille. Der Mann musste deshalb zur Blutentnahme und gegen ihn wird wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Mit einiger Spannung wird der Beschuldigte nun auf das Ergebnis der Blutuntersuchung warten. Denn ab 1,10 Promille läge eine Straftat vor – das würde dann wohl Führerschein-Entzug statt Fahrverbot bedeuten.