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Aufsehen erregende Fälle aus den aktuellen bayerischen Polizeiberichten

Drei Leichen entdeckt

(ty) Drei leblose Personen fanden heute Mittag Einsatzkräfte der Polizei in einem Wohnhaus in Kirchehrenbach (Kreis Forchheim). Kurz nach 12 Uhr war eine Streife zu dem Einfamilienhaus gerufen worden und die Polizisten erkannten in der offenbar verrauchten Wohnung leblose Personen. Ein weiteres Betreten war auf Grund der Rauchentwicklung nicht möglich. Daraufhin verständigten die Beamten auch die Feuerwehr.

Bei der späteren Begehung entdeckten die Einsatzkräfte eine tote Frau und zwei tote Kinder. Beamte der Kriminalpolizei Bamberg und ein Staatsanwalt haben vor Ort die Ermittlungen zu den Umständen und zur Identität der Toten aufgenommen. Die beiden Polizeibeamten mussten mit Verdacht auf eine Rauchgasintoxikation zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht werden. 

 

Großes Hakenkreuz im Garten

(ty) Im Rahmen einer privaten Feier in einem Gartengrundstück in Bessenbach (Kreis Aschaffenburg) war ein größeres Hakenkreuz aufgestellt worden. Zeugen hatten sich am Samstagabend bei der Polizei gemeldet. Wie die Beamten vor Ort feststellten, hatten insgesamt 30 Personen eine Feierlichkeit im Garten eines Wohnhauses abgehalten. Nachdem im Zuge der Feier für mehrere Minuten ein einige Meter großes Hakenkreuz aus Holz öffentlichkeitswirksam aufgestellt worden sein soll, ermittelt jetzt der Staatsschutz. Von allen anwesenden Personen, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind und großen Teils überregional angereist waren, stellte die Polizei die Personalien fest. Danach löste sich die Feierlichkeit auf.

 

Er wollte Anzeige erstatten und landete selbst im Knast

(ty) Dumm gelaufen ist für einen 45-Jährigen eine Anzeigen-Erstattung bei der Bundespolizei in Nürnberg. Der Rumäne kam am Samstag gegen 21.45 Uhr zur Dienststelle, um eine Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten. Als die Beamten seine Personalien überprüften, stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth seit zwei Wochen mit einem Haftbefehl nach dem 45-Jährigen fahnden ließ.

Er war nämlich wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2500 Euro – ersatzweise 100 Tage Haft – verurteilt worden, die er nur teilweise beglichen hatte. Deswegen ordnete die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe von 64 Tagen an. Auch nach seiner Festnahme war der Mann nicht in der Lage, den noch fälligen Betrag zu bezahlen. Die Bundespolizisten lieferten ihn daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg ein.

 

Erpressung nach Sex-Chat

(ty) Das hatte sich ein 46-jähriger Kemptner wohl anders vorgestellt. Der Mann surfte auf Facebook, als er eine Freundschaftsanfrage bekam. Er nahm die Anfrage der adretten jungen Frau an und begann mit ihr einen Chat. Es dauerte nicht lange, bis die Dame über den Videochat den 46-Jährigen kontaktierte. Sie zeigte sich hierbei nur spärlich bekleidet und animierte den Mann zu sexuellen Handlungen. Nach dem Ende des Chats wurde der Mann dann aufgefordert eine vierstellige Summe zu bezahlen, weil sonst das von ihm gemachte Video veröffentlicht werde. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

Haftstrafen für Landwirt-Ehepaar

(ty) Nach Abschluss von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hauptzollamts Landshut gegen das Inhaber-Ehepaar eines als GbR geführten landwirtschaftlichen Betriebs im Landkreis Deggendorf verurteilte das zuständige Amtsgericht die beiden Angeklagten wegen Urkundenfälschung und Sozialbetrugs zu Freiheitsstrafen von elf Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten. Die Vollstreckung der Strafen wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Im Rahmen einer Geschäftsprüfung im Jahr 2013 stellten Zöllner fest, dass die im Landwirtschaftsbetrieb eingesetzten osteuropäischen Erntehelfer den Sozialversicherungsträgern von der für die bürotechnische Abwicklung zuständigen Landwirtin als so genannte kurzfristig Beschäftigte und somit sozialversicherungsfrei gemeldet wurden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach der zum Tatzeitraum geltenden Rechtslage aber nur dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahrs auf längstens zwei Monate oder auf 50 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Ob die Tätigkeit für den Erntehelfer nicht berufsmäßig und dadurch sozialversicherungsfrei ist, hat der Arbeitgeber bereits vor Beschäftigungsbeginn anhand vorgegebener Fragebögen, die von den Saisonarbeitskräften auszufüllen und von den Behörden in deren Heimatstaat zu bestätigen sind, zu beurteilen. Im vorliegenden Fall hatte die Verurteilte die Angaben auf den Fragebögen eigenmächtig verändert oder ergänzt, um die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vorzutäuschen und die falsch getätigten Anmeldungen zur Sozialversicherung zu verschleiern.

Unterstützung holte sich die Verurteilte bei einem Osteuropäer, der im Heimatland der Saisonarbeiter unrechtmäßig mit den amtlichen Stempeln versehene Blanko-Formulare besorgte. Diese Blanko-Formulare versah die Verurteilte anschließend mit Hilfe von Kopierer und Drucker mit den amtlichen Bestätigungen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit im Heimatland, um so "formelle Nachweise" für Sozialversicherungsfreiheit zu generieren. Über einen Zeitraum von neun Monaten hatte das Landwirtspaar dadurch die Sozialkassen um fast 120 000 Euro geschädigt.

Im Juni 2014 wurde gegen die 65-jährige Landwirtin ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und im Weiteren auf Tatverdacht der Urkundenfälschung eingeleitet. Der 66-jährige Ehemann, der sich hauptsächlich um die Abläufe auf dem Feld und die Arbeitseinteilung kümmerte, übernahm auch Verhandlungen mit den Arbeitnehmern und wusste über die Anmeldevoraussetzungen Bescheid. Die vom Gericht für ihn auf elf Monate bemessene Freiheitsstrafe wurde wegen seiner günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt.

Die Gesamtfreiheitsstrafe der Ehefrau wurde wegen besonderer Umstände ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Für das Gericht maßgeblich waren hierfür das kooperative und geständige Verhalten sowie die vollständige Begleichung des Schadens. Der Osteuropäer wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, die ebenfalls für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

Beim Entrümpeln Handgranaten gefunden

(ty) Am gestrigen Nachmittag wurden beim Entrümpeln einer Garage in Lechbruck im Allgäu zwei Handgranaten gefunden. Die verständigte Polizei stoppte die weiteren Arbeiten und sperrte den Bereich rund um das Haus ab. Die sofort alarmierte „Technische Sondergruppe“ (TSG) konnte jedoch schnell Entwarnung gegeben. Es handelte sich bei den Fundstücken lediglich um Übungs-Granaten ohne Sprengsätze. Die Granaten, von denen keine Gefahr mehr ausging, wurden sichergestellt und zur Polizei nach Füssen verbracht. Die aus dem Jahr 1945 stammenden Stücke werden vernichtet.

 

Serientäter überführt

(ty) Einbrüche in Bäckereifilialen in der Oberpfalz, bei denen die Täter jedes Mal die Geldbehältnisse mit brachialer Gewalt aufhebelten und darin befindliches Bargeld entwendeten, konnten nun von der Kriminalpolizei Weiden geklärt werden. Zwei Täter wurden ermittelt und sitzen inzwischen in Untersuchungshaft.

Bereits im November suchten unbekannte Täter innerhalb einer Woche zwei Bäckereifilialen in Kemnath und Altenstadt/Waldnaab auf und drangen mit massiver Gewalt unter Zuhilfenahme von Werkzeugen in die Gebäude ein. In den Verkaufsstellen hatten es die Kriminellen nur auf die Tageseinnahmen abgesehen. An diese gelangten sie, in dem sie mit brachialer Gewalt entsprechende Behältnisse öffneten. Sie erbeuteten in beiden Fällen Bargeld in Höhe eines vierstelligen Betrages und hinterließen hohen Sachschaden.

Die Kriminalpolizei Weiden übernahm in beiden Fällen die Ermittlungen, suchte noch am selben Tag akribisch nach Spuren und Beweisen und sicherte diese. Die Beamten hatten damit für den weiteren Verlauf der Ermittlungen den Grundstein ihres Erfolges gelegt. Sie erkannten schnell mögliche Zusammenhänge mit gleichgelagerten Einbrüchen im Bereich Oberfranken.

Als am 4. Dezember zwei Täter im unterfränkischen Münnerstadt beim Einbruch in eine Bäckereifiliale auf frischer Tat festgenommen werden konnten, blieb dies auch den Ermittlern der Kripo Weiden nicht verborgen. Sie setzten sich mit zuständigen Kollegen in Verbindung, wodurch es gelang, Zusammenhänge mit den eigenen Fällen aufzudecken.

In den weiteren Ermittlungen gelang es, die beiden Einbrüche in Kemnath und Altenstadt/Waldnaab den beiden Festgenommenen eindeutig zuzuordnen. Die beiden Männer, ein 44-Jähriger Wohnsitzloser und ein 46-jähriger Quedlinburger, warten nun in einer Justizvollzugsanstalt auf den Beginn ihrer Gerichtsverhandlung.


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