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40-jährige Geschäftsfrau hatte die Designer-Tasche mit den Einnahmen eines Restaurants an einem S-Bahn-Halt stehen lassen – Und die 39-jährige Finderin tat an ihrem Geburtstag ein gutes Werk

(ty) Eine edle Damenhandtasche mit über 14 600 Euro Bargeld darin konnten Beamte der Münchner Bundespolizei am gestrigen Nachmittag einer 40-jährigen Geschäftsfrau zurückgeben. Sie hatte die Designer-Tasche kurz zuvor am S-Bahn-Haltepunkt Westkreuz stehen gelassen. Und die ehrliche Finderin, die an diesem Tag ihren 39. Geburtstag feierte, verzichtete sogar auf ihren Finderlohn. 

Die 39-jährige Griechin aus Aubing hatte gegen 13.30 Uhr die Polizei über die "110" informiert, dass sie eine zurückgelassene Damenhandtasche mit einer größeren Bargeldsumme gefunden hatte. „Eine den Einsatz übernehmende Bundespolizeistreife staunte nicht schlecht, als sie in der Louis-Vuitton-Tasche, die noch auf der Sitzbank einer Wetterschutzanlage am Bahnsteig 2 stand, einen Bargeldbetrag in Höhe von 14 620 Euro in verschiedenen Stückelungen auffand“, berichtet ein Sprecher der Bundespolizei.

Im Zuge der Datenerhebung wurden die Beamten auf eine 40-Jährige aufmerksam, die sie als Eigentümerin ermitteln konnten. Die Geschäftsfrau aus Grünwald hatte sich inzwischen, ebenfalls telefonisch über die "110" vermittelt, bereits persönlich an der Wache der Bundespolizei am Gleis 26 gemeldet. Sie war bereits am Hauptbahnhof, als sie den Verlust bemerkte. 

Nachdem die Beamten also die Herkunft des Geldes geklärt hatten, durfte die 40-Jährige die Tasche samt Inhalt bereits eine knappe halbe Stunde nach dem Verlust erleichtert wieder an sich nehmen. Bei dem Geld handelte es sich laut Polizei um Einnahmen eines Restaurants, welche die Griechin am gestrigen Faschingsdienstag bei ihrer Bank abgeben wollte, die – für sie unerwartet – aber bereits mittags geschlossen hatte.

 

Kurz darauf habe die 40-Jährige dann telefonisch Kontakt mit der ehrlichen Findern, einer Informatikerin, aufgenommen. Auf den ihr zustehenden Finderlohn legte die Mutter dreier Kinder allerdings keinen Wert, wie sie gegenüber der Bundespolizei erklärte. Sie wird mit den bescheidenen Worten zitiert: "In ähnlicher Situation würde ich mich freuen, wenn jemand mein Geld abgibt.“ Außerdem habe sie gesagt: "Es ist nicht mein Geld, woher sollte sich da ein Anspruch ergeben, dass ich etwas bekomme?" 

Auch nachdem der 39-Jährigen von einem Beamten der entsprechende Paragraf aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum gesetzlich verankerten Finderlohn erklärt worden war, wollte sie keinen Anspruch darauf erheben. Jetzt hoffen die Beamten, dass die Geschäftsfrau die angekündigte Einladung zu einem Essen mit der gesamten Familie im Restaurant der 40-Jährigen wahrmacht. 


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