Verlockende Jobs als Finanz- oder Warenagent haben meist einen Haken: Schneller, als einem lieb ist, macht man sich strafbar – Drei konkrete Fälle zeigen die Gefahr
(ty) Das Job-Angebot klingt verlockend: Arbeiten von zu Hause aus und mit wenigen Klicks am Computer gutes Geld verdienen. Oder einfach Pakete empfangen, umadressieren und weiterversenden. Aber solche Angebote haben meist einen Haken: Das damit verdiente Geld ist illegales Geld! Betrüger nutzen die Ahnungslosigkeit von Menschen aus und machen sie so zu Geldwäschern. Die Kriminalpolizei warnt deshalb ausdrückliche davor, als "Finanzagent" oder „Warenagent“ tätig zu werden. Denn schneller, als einem lieb ist, wird man dabei zum Geldwäscher.
Gerade in letzter Zeit registrierten die Cybercops wieder vermehrt Hinweise darauf, dass viele Menschen in der Region solche dubiosen Angebote per E-Mail erhielten. „Der ein oder andere ging auch darauf ein und wurde dadurch nicht nur zum Opfer der Betrüger, sondern selbst zum (Mit)Täter“, heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Süd. Anhand von drei echten Fällen zeigt die Kripo auf, mit welchen Maschen die Betrüger agieren.
Fall 1: Jobangebot
Ein Pärchen aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis Traunstein ließ sich über ein soziales Netzwerk für einen so genannten 450-Euro-Job anwerben. Beide mussten lediglich Warensendungen empfangen und die erhaltenen Pakete mit neuen Adressaufklebern versehen, die sie zuvor von einer Webseite heruntergeladen hatten. Die Pakete wurden dann nach Russland, Polen, Finnland und Großbritannien weiterverschickt.
In den Paketen waren hochwertige Handys, Tablet-Computer, teure Elektrogeräte oder hochwertige Kleidung und Sportartikel, die von Unbekannten mit ausgespähten Daten und Zahlungsmitteln bei den unterschiedlichsten Onlineshops ergaunert worden waren. Derzeit beläuft sich der Warenwert der 30 sichergestellten oder aber bereits weiterversandten Waren auf knapp 20 000 Euro. Tatsächlich dürfte der Warenwert sich aber noch etwas erhöhen.
Das Paar selbst hatte mit den betrügerischen Bestellungen nichts zu tun und erhielt letztlich für seine Tätigkeit auch die versprochenen 450 Euro nicht. Beide erstatteten eine Selbstanzeige bei der örtlichen Polizei.
Fall 2: Love- oder Romance-Scamming
Ein 51-jähriger Mann aus dem Kreis Traunstein lernte über eine Online-Partnerbörse eine Frau kennen. Im weiteren Verlauf wurde er mit Liebesbekundungen dazu gebracht, Pakete zu empfangen sowie nach Russland und Finnland weiterzuschicken. Die Chatpartner gaben vor, die Waren für bedürftige Kinder zu benötigen. Der liebesblinde Mann erhielt die Versandaufkleber per E-Mail, der Warenwert dürfte in diesem Fall bei etwa 3000 Euro liegen. 17 Pakete konnte die Kripo noch sicherstellen.
Fall 3: Jobangebot
Eine Frau ließ sich über das Internet für einen Job anwerben, dabei stellte sie ihr Bankkonto für Überweisungen zur Verfügung. Das eingegangene Geld in Höhe von knapp 8000 Euro stammte – wie die späteren Ermittlungen ergaben – aus einer Phishing-Attacke. Die Frau sollte den Betrag ebenfalls ins europäische Ausland überweisen.
„In allen geschilderten Fällen laufen Ermittlungen wegen Geldwäsche und der Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gegen die Beschuldigten aus der Region“, sagte heute ein Polizei-Sprecher. „Auch wenn sie glaubhaft versicherten, dass sie sich der strafrechtlichen Folgen nicht bewusst waren.“
Die Kriminalpolizei warnt ausdrücklich davor, auf solche Jobangebote einzugehen. Denn dabei winke keineswegs das große Geld, sondern eine Strafanzeige – und dabei sei es zunächst einmal unerheblich, ob der „Finanzagent“ oder „Warenagent“ über die Hintergründe Bescheid wusste oder nicht.