Zöllner haben am Münchner Flughafen Schmuck im Wert von gut 12 000 Euro sichergestellt – Mutter und Tochter blüht ein Strafverfahren
(ty) Eine Mutter und ihre Tochter, die gerade aus Indien kamen, sind am Münchner Flughafen zu einer Zollkontrolle gebeten worden, bei der zunächst nur das Handgepäck einer Röntgenkontrolle unterzogen worden war. Dabei stellten die Beamten neben diversen Brautmode-Artikeln auch ein paar Schmuckstücke fest, welche jedoch unter die Reisefreimenge fielen. Bei der weiteren Kontrolle stellten die Zöllner dann allerdings neuwertigen Schmuck fest, den die Tochter am Handgelenk trug.
„Die Mutter versuchte währenddessen, die bereits auf dem Abfertigungstisch befindlichen Halsketten in ihrer Jackentasche zu verstecken“, heißt es in einer Mitteilung des Zoll. Insgesamt wurde letztlich Goldschmuck im Wert von rund 12 500 Euro sichergestellt. Gegen beide Frauen wurde ein Strafverfahren eingeleitet; die fälligen Abgaben in Höhe von 2775 Euro mussten noch vor Ort bezahlt werden.
Zum Hintergrund: Reisende haben bei der Einfuhr von Waren ohne kommerziellen Charakter aus Staaten außerhalb der Europäischen Union – neben besonderen Freimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Waren, Arzneimittel und Kraftstoffe – eine Reisefreimenge von 300 Euro, als Flug- und Seereisende von 430 Euro Warenwert. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreimenge von 175 Euro. Es wird geraten, sich bei Fragen zu diesen Reisefreimengen immer an die Fachleute vom Zoll zu wenden. „Verlassen Sie sich nicht auf Hinweise aus anderen Quellen, wie zum Beispiel von Händlern oder Reiseleitern“, betont der Zoll.