Münchner Bundespolizei ermittelt nach eskalierter Ticket-Kontrolle – In einem weiteren Fall sollten offenbar Kollegen zu einer Falschaussage bewegt werden
(ty) "Schwarze Schafe", Mitarbeiter die sich nicht an Regeln halten und deswegen den Ruf eines Berufsstandes oder einer Firma gefährden, gibt es wohl in jeder Branche. Doch im Sicherheitsgewerbe, wo man sich besonders und auch im Zweifel auf die Mitarbeiter verlassen können muss, gilt es diese schnellstmöglich zu ermitteln. Die Münchner Bundespolizei hat in zwei Fällen Ermittlungen gegen Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen eingeleitet. Die Verantwortlichen der Deutschen Bahn und dessen Tochterunternehmen „Deutsche Bahn Sicherheit GmbH“ in unterstützten die strafrechtlichen Ermittlungen gegen drei Männer.
Im ersten Fall handelt es sich nach Angaben der Bundespolizei um zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, deren Beschäftige unter Obhut der Bahn-Sicherheit unter anderem in der Münchner S-Bahn eingesetzt werden. Gegen sie wird seit kurzem wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Ende Oktober vergangenen Jahres hatten die beiden einen 32-jährigen Senegalesen in der S-Bahn um seinen Fahrschein gebeten. „Ab hier stehen sich die Aussagen der beiden Sicherheitsmitarbeiter und die aufgezeichneten und von der Bundespolizei ausgewerteten Bilder der Videoüberwachung konträr entgegen“, so ein Polizei-Sprecher.
Die beiden Kontrolleure behaupteten demnach, der Senegalese wollte sich der Fahrscheinkontrolle entziehen, sei aufgestanden und hätte einen der beiden geschubst und beleidigt. Der Reisende dagegen hatte angegeben, er hatte einen Fahrschein und wäre von den Kontrolleuren genötigt worden an der Hackerbrücke auszusteigen. „Da die Aussagen der Sicherheitsmitarbeiter glaubwürdig und schlüssig klangen, wurde zunächst gegen den 32-jährigen Fahrgast – da er einen Fahrschein hatte – wegen des Verdachts der Körperverletzung und Beleidung ermittelt“, heißt es weiter.
Als der zuständige Ermittler sich dann aber die Bilder der Videoaufzeichnung ansah, seien ihm Zweifel gekommen. „Der Senegalese war nicht aufgestanden; er stand bereits im Bereich der Tür. Bei der Kontrolle händigte er zudem einen Fahrschein aus. Erst als der Kontrolleur an der Hackerbrücke die S-Bahn mit dem Fahrschein verlassen wollte, versuchte der Senegalese den Sicherheitsmitarbeiter daran zu hindern“, heißt es von der Bundespolizei.
Und auch der zweite Kontrolleur, der die Angaben seines Kollegen teilweise bestätigt habe, werde sich nun wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten müssen. „Die Staatsanwaltschaft hat den ursprünglichen Tatverdacht gegen den Senegalesen bereits mit der Einstellung des Verfahrens strafrechtlich abgeschlossen“, teilte die Bundespolizei heute mit.
Im zweiten Fall steht ein 48-jähriger Sicherheitsmitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens im Fokus der Ermittler. Die Bundespolizei legt ihm mehrere Fälle zur Last, in denen er im Verdacht von Körperverletzungsdelikten und Nötigungshandlungen steht. Zudem soll er auch auf Kollegen bezüglich von Falschaussagen eingewirkt haben und in mindestens einem Fall eine Nothilfehandlung überschritten haben. Weitere Fälle, in denen der Mann körperliche Übergriffe – zum Beispiel in Form von Zurückstoßen in den Sitz – begangen haben soll, werden derzeit durch die Ermittler überprüft, erklärte die Bundespolizei heute.
Die Verantwortlichen der Deutschen Bahn und der Bahn-Sicherheit in München unterstützen die Bundespolizei bei allen Maßnahmen. „Sie haben allergrößtes Interesse, dass die Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen sich an Recht und Gesetz halten und schwarze Schafe ausgemustert werden“, so ein Sprecher der Münchner Bundespolizei.
Im Falle des 48-Jährigen wurden gestern vom Amtsgericht München verfügte Beschlüsse gegen den Sicherheitsmitarbeiter durch die Bundespolizei umgesetzt. Sabine Stein, die Leiterin des Ermittlungsdiensts bei der Bundespolizeiinspektion München, erklärte dazu: "Die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Stellen der DB-Konzernsicherheit wie auch der DB-Sicherheit erleichtern der Bundespolizei die Ermittlungen an vielen Stellen. Strafprozessuale Maßnahmen können mitunter effizienter, schneller und zielführender durchgesetzt werden". Neben den strafrechtlichen Folgen führen Ermittlungen der Bundespolizei gegen Sicherheitsmitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen häufig auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen – bis hin zur Entlassung.