Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Kreis Pfaffenhofen ist binnen fünf Jahren um fast zehn Prozent gestiegen – bis 2030 ist mit einer weiteren Zunahme um 47 Prozent zu rechnen. Auf die Gesellschaft kommen damit große Herausforderungen zu.
(ty) Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Kreis Pfaffenhofen steigt immer weiter an. Dies zeigen die Zahlen des bayerischen Landesamtes für Statistik, die von der Krankenkasse „IKK classic“ ausgewertet worden sind. Waren im Jahr 2011 noch 2302 Menschen im Landkreis pflegebedürftig, stieg die Zahl bis Dezember 2015 um stolze 9,5 Prozent auf 2520 Personen an. „Und dies ist erst der Anfang“, sagt Markus Neumeier von der Krankenkasse.
Er verweist auf aktuelle Prognosen, denen zufolge die Zahl der Pflegebedürftigen im Landkreis Pfaffenhofen bis zum Jahr 2030 nochmals um mindestens 47 Prozent steigen wird. „Der medizinische Fortschritt hat dazu beigetragen, dass immer mehr Erkrankungen auch im hohen Alter geheilt, behandelt und gelindert werden können“, erklärt Neumeier. „Es gibt also immer mehr ältere Menschen, die gepflegt werden müssen.“
Noch werden laut Neumeier 68,1 Prozent der Pflegebedürftigen im Kreis Pfaffenhofen überwiegend zu Hause gepflegt – in etwa zwei Dritteln der Fälle übernehmen die eigenen Angehörigen diese Aufgabe. „Allerdings wird sich dieses Verhältnis in Zukunft stark verändern“, prophezeit Neumeier: Die Zahl der alleinstehenden Älteren nehme zu und die potenzielle Zahl von Helfern aus dem familiären Umfeld werde abnehmen. „Hier kommen auf die Gesellschaft noch große Herausforderungen zu“, so Neumeier.
Für Pflegepersonen bringe die neue Pflegereform ab heuer einige Vorteile, erläutert Neumeier. Künftig zahle die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für alle Pflegepersonen, die einen Bedürftigen mit Pflegegrad zwei bis fünf mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen. Auch bei der Arbeitslosenversicherung sei nachgebessert worden: Für Pflegepersonen, die für die Pflege Angehöriger aus dem Beruf aussteigen, zahl die Pflegeversicherung künftig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. „Pflegende haben damit Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen, falls ein nahtloser Einstieg in eine Beschäftigung nach Ende der Pflege nicht gelingt“, sagt Neumeier.