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So kam nämlich ans Licht, dass der 67-Jährige Arbeitslosengeld kassierte und zugleich einer Vollbeschäftigung nachging.

(ty) Ein 67-jähriger Münchner, der Arbeitslosengeld II bezogen hat, ist rechtskräftig wegen Leistungsbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Maßgebend hierfür war, dass er von Oktober 2007 bis November 2014 trotz Leistungsbezugs einer Vollbeschäftigung nachging, durch die er durchschnittlich 2000 Euro netto monatlich verdiente. Das teilte er dem Jobcenter bei 15 Weiterbewilligungsanträgen und acht Anträgen zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jedoch nicht mit. Kurios ist, dass der 67-Jährige zunächst selbst Opfer einer Straftat wurde.

 

Im November 2013 hatte der jetzt Verurteilte nämlich bei der Polizei eine Anzeige wegen Einbruchdiebstahls erstattet, nachdem ihm Bargeld und wertvolle Uhren aus seinem Tresor geklaut worden waren. Der Einbrecher konnte schließlich im Bekanntenkreis des 67-Jährigen ermittelt werden – und wurde dann zu zwei Jahren Haft verurteilt. 

Aus dem Strafvollzug heraus schrieb dieser verknackte Einbrecher dann dem damals verhandelnden Richter, dass er den Diebstahl nur deshalb begangen habe, weil der beklaute 67-Jährige Arbeitslosengeld II bezog und sich somit nebenher "eine goldene Nase" verdiene. Darum habe er seinen Bekannten bestohlen und das erbeutete Geld karitativen Einrichtungen gespendet.

 

Diese Anzeige rief die Staatsanwaltschaft München I und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München auf den Plan, welche wegen Verdachts des Leistungsbetrugs gegen den 67-Jährigen ermittelten und letztlich einen Vermögensschaden in Höhe von rund 80 000 Euro feststellten. 

"Das Strafmaß zeigt, dass Delikte wie Leistungsbetrug konsequent verfolgt und entsprechend geahndet werden", erklärte Pressesprecher Thomas Meister vom Hauptzollamt München. Trotz des Geständnisses und begonnener Schadenswiedergutmachung führte für den 67-Jährigen kein Weg an einer Haftstrafe vorbei.


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