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Wieder hat es in der Region mehrere Anrufe von falschen Polizeibeamten gegeben – Die Betrüger wollen potenzielle Opfer ausspionieren.

(ty) Die Polizei warnt einmal mehr vor Anrufen von falschen Gesetzeshütern. Dieser erneute Hinweis zur Vorsicht erfolgt aus höchst aktuellem Anlass. Denn allein im Zuständigkeitsbereich der Inspektion Beilngries hat es gestern mindestens fünf Fälle gegeben, in denen die potenziellen mit der perfiden Betrugsmasche ausspioniert werden sollten. 

In den bislang bekannten fünf Fällen handelte es sich bei allen Angerufenen um Frauen aus Beilngries. Der Betrüger am anderen Ende der Leitung gab sich ihnen gegenüber als Beamter der Eichstätter Polizei aus und versuchte Details zur Lebenssituation und zu den Vermögensverhältnissen in Erfahrung bringen. Dabei tischte er den Frauen das Märchen auf, dass bei Straftätern eine Liste gefunden worden sei, auf dem auch ihr Name stünde.

 

„In besonders perfider Weise schaffte es der Anrufer zudem durch eine technische Manipulation, dass als Anrufer-Nummer die örtliche Vorwahl mit der Rufnummer 110 auf den Telefonen der Frauen angezeigt wurde“, berichtet ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord. „ Alle Angerufenen beendeten jedoch vernünftigerweise das Gespräch, ohne die gewünschten Informationen preiszugeben, und verständigten die Polizeiinspektion Beilngries.“ 

Die Masche ist nicht neu. Ziel derartiger Anrufe ist es, Betrugs- oder Diebstahlstaten anzubahnen. In vergleichbaren Fällen kam es in der Vergangenheit immer wieder auch zur Aushändigung hoher Bargeldbeträge an die Betrüger. Die Polizei warnt: „Es ist nicht auszuschließen, dass die unbekannten Täter weiterhin versuchen werden, auf diesem Weg an für sie nützliche Informationen zu gelangen.“

Das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord rät aus aktuellem Anlass zur Vorsicht und gibt folgende Ratschläge:

  • Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen.
  • Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten beziehungsweise Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben.
  • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein.
  • Im Telefon-Display angezeigte Nummern können technisch manipuliert werden und sind kein Beleg für den tatsächlichen Anruf eines Polizeibeamten.
  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter.
  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer; in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110.

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