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16-Jährige hatte nicht den nötigen Führerschein für den Roller, auf dem sie erwischt wurde – Das bringt auch dem Vater eine Strafanzeige ein.

(ty) Als eine 16-jährige Einheimsiche am gestrigen Abend gegen 22.40 Uhr auf ihrem Roller mit etwa 45 km/h auf der Pettenkofer Straße in Schrobenhausen dahinfuhr, wurde sie von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Das hatte doppelte Folgen – sowohl für die junge Frau selbst als auch für deren Vater. Denn beide haben jetzt eine Strafanzeige am Hals. Aber der Reihe nach.

 

Bei der Kontrolle stellte sich den Angaben zufolge jedenfalls heraus, dass die junge Roller-Fahrerin lediglich in Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war. Voraussetzung zum Steuern dieses Zweirads wäre aber die Fahrerlaubnis „AM“ gewesen, wie ein Polizei-Sprecher erklärt. Deshalb hat sich die 16-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten. Und da der Roller auf den Vater der Jugendlichen angemeldet ist, erwartet diesen ebenfalls eine Anzeige, und zwar wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.   


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