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Bei schönem Wetter zieht es Tausende in die Seenlandschaft zwischen Manching und Geisenfeld – doch bei allem Spaß gilt es einiges zu beachten. 

(ty) Wenn in den Sommermonaten die Temperaturen steigen, ist im Feilenmoos jede Menge los. Dann zieht es die Sonnenanbeter, Badenixen und Wasserratten zu den Seen, um dort Entspannung, Erholung und Spaß zu finden. Wenn mehrere tausend Menschen – meistens mit dem Auto – in das Gebiet zwischen Manching und Geisenfeld fahren, ist es allerdings wichtig, dass sich diese an einige Verhaltensregeln halten. Darauf weist jetzt das Pfaffenhofener Landratsamt hin. Hier lesen Sie, was erlaubt ist und was nicht.

 

„Wir bitten alle Besucher der Seen, sich im Interesse des friedlichen Zusammenlebens und des Naturschutzes an die Regeln zu halten“, sagt Anita Engelniederhammer von der Kreisbehörde. Was zunächst nach einer langen Liste von Verboten aussehe, solle einfach ein konfliktfreies Baden im Einklang mit der Natur und den vielen Badegästen ermöglichen, betont sie. Das Landratsamt appelliert deshalb zur „Konfliktvermeidung“ an die Erholungssuchenden, sich in dem Freizeitgelände so zu verhalten, dass die anderen Menschen und die Natur möglichst wenig gestört werden.

Die Naturschutzfachleute der Kreisbehörde weisen in diesem Zusammenhang besonders darauf hin, dass eine ausreichende Zahl von Parkplätzen vorhanden sei. Das „wilde Parken“ in der Natur werde daher nicht geduldet, betont das Landratsamt. Ferner sei es dringend erforderlich, die „absoluten Halteverbote“ zu beachten und die Rettungswege freizuhalten.

 

Wie in den vergangenen Jahren seien auch für die diesjährige Badesaison wieder ausreichend Toilettenhäuschen und Abfallkörbe aufgestellt worden. Es sei im Interesse jedes Einzelnen, dass die Baggerseen nicht "zugemüllt" werden. Ferner seien an den Seen jegliche Wäsche sowie das Einbringen von Reinigungsmitteln in die Gewässer untersagt. Dies gelte für Autos und Fahrräder ebenso wie für die Körperreinigung.

Lediglich an fünf Seen, die durch Hinweisschilder besonders markiert sind, dürfen Windsurfgeräte, Segelboote und Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft gefahren werden. An den „Schielein-Weihern“ nördlich von Nötting ist das Surfen und Segeln ganz verboten. Dafür gibt es am „Lorenzisee“ die Wasserski-Anlage, die viele Sportler und Schaulustige anlockt. Auch hier seien ausreichend Parkplätze vorhanden.

 

Eine „Unsitte“, die nach Angaben aus dem Landratsamt in letzter Zeit immer mehr Verbreitung findet, ist das Fahren mit Modellbooten, die mit Verbrennungsmotoren angetriebenen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass diese Art der Freizeitbeschäftigung nicht erlaubt ist. Außerdem brauche eine Genehmigung, wer in den Seen im Feilenmoos mit einem Atemgerät taucht.

Die Stadt Geisenfeld sowie die Gemeinden Manching, Reichertshofen und Ernsgaden haben jeweils Verordnungen über das Verhalten an den Badeweihern erlassen. Nach deren Vorschriften ist es zum Beispiel nicht gestattet, Hunde frei laufen zu lassen und Lagerfeuer anzuzünden. Auch das Zelten sowie das Aufstellen von Wohnwagen ist demnach nicht erlaubt. 


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