Wilde Ablagerungen an Wertstoffhöfen und Containern im Kreis Pfaffenhofen werden nicht länger hingenommen. In gravierenden Fällen wird auch die Polizei eingeschaltet.
(ty) Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) stellt nach eigenen Angaben zunehmend fest, dass Abfälle vor den Toren von Wertstoffhöfen und an Container-Standorten sozusagen wild abgelagert werden. Das will man nicht hinnehmen. Deshalb hat der AWP zuletzt auch mehrere Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeld-Verfahren eingeleitet. Das sei "kein Kavaliersdelikt", wird betont. Bis zu 1000 Euro Bußgeld können in solchen Fällen erhoben werden, sagt ein Sprecher des Landratsamts auf Anfrage unserer Zeitung.
„Wertstoffhof-Mitarbeiter berichten uns, dass immer mehr gelbe Säcke, Kartonagen und Säcke mit Restabfällen trotz der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe bis in die Abendstunden vor den geschlossenen Toren der Wertstoffhöfe abgestellt werden“, erklärt AWP-Werkleiterin Elke Müller. Diese Abfälle müssten die Wertstoffhof-Mitarbeiter dann vor der nächsten Öffnungszeit wegräumen. „Dies ist keineswegs eine angenehme Arbeit, denn häufig befinden sich in den Säcken Windeln und Speiseabfälle“, so Müller.
Auch Mitarbeiter der Pfaffenhofener Stadtwerke berichten, dass die Säcke mit Restabfällen sowie Kartons und Tüten mit Glas und Dosen, die vor den Glas- und Dosen-Containern abgelagert werden, in den vergangenen Monaten zugenommen haben. „Wir bitten alle Bürger um Verständnis, dass diese Art der Abfallentsorgung nicht hingenommen werden kann“, so AWP-Chefin Müller. Sie weist auch auf die Konsequenzen hin.
„Wir haben in den letzten Monaten bereits viele Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren gegen Personen, die Abfälle vor den Wertstoffhöfen deponiert haben, eingeleitet.“ Auch bei der Ablagerung von Abfällen an Glascontainern würde der AWP ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten. Sollten wassergefährdende Stoffe wie Mineralöl oder Lacke vor den Wertstoffhöfen oder Containern abgelagert werden, wird laut Müller vom AWP in jedem Fall Anzeige erstattet und die Wasserschutzpolizei eingeschaltet. Zum Hintergrund: Die Wasserschutzpolizei ist in der Regel für die Verfolgung von Umweltdelikten zuständig.
Aufgrund der großzügigen Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Pfaffenhofen sei das Abstellen von Abfällen außerhalb der Wertstoffhöfe und vor Depotcontainern „nicht zu akzeptieren“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus dem Landratsamt. Auch das Einwerfen von Flaschen, Dosen und Alttextilien in die Depotcontainer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. „Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für das Beseitigen und Entsorgen abgestellter Abfälle an den Wertstoffhöfen und Containern von der Allgemeinheit bezahlt werden muss“, so Müller.
Bei Fragen oder Unklarheiten rund um die Abfallentsorgung stehe der AWP unter der Rufnummer (0 84 41) 78 79 -50 Rede und Antwort.