Wer mehr Abfall produziert, als in seine Tonne passt, muss entweder spezielle Säcke kaufen oder bekommt eine größere Tonne verordnet.
(ty) Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) moniert, dass Restmülltonnen immer häufiger stark überfüllt zur Abholung bereitgestellt. Außerdem würden zusätzliche Abfälle in nicht zugelassenen Säcken neben die Tonnen gelegt. „Durch die überfüllten Tonnen kommt es häufig dazu, dass Abfälle beim Entleeren auf den Boden fallen und Gehsteige und Straßen verunreinigt werden“, sagt Elke Müller, die Werkleiterin des AWP – und kündigt Konsequenzen an.
Im Grunde ist die Sache klar: „Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen dürfen Abfalltonnen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt“, heißt es aus dem Landratsamt. Zusätzliche Abfälle können in zugelassenen Sammelsäcken zum Preis von jeweils 4,50 Euro zur Abholung bereitgestellt werden. Diese speziellen Säcke sind erhältlich beim AWP, bei den Gemeindeverwaltungen und an vielen Wertstoffhöfen.
Die beauftragten Entsorgung-Unternehmen seien vom AWP angewiesen worden, überfüllte Tonnen sowie zusätzlich bereitgestellte Abfälle in nicht zugelassenen Säcken konsequent an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden. Der AWP setzt sich dann nach eigenen Angaben mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Verbindung und weist sie auf die festgestellten Satzungsverstöße hin. „Werden die Tonnen dann weiterhin überfüllt beziehungsweise zusätzliche Abfälle in nicht zugelassenen Sammelsäcken zur Abholung bereitgestellt, werden größere beziehungsweise zusätzliche Restabfall-Behälter für das jeweilige Grundstück angeordnet“, betont Müller.
Der AWP betont in diesem Zusammenhang, „dass die Bereitstellung überfüllter Tonnen und zusätzlicher Abfälle in nicht zugelassenen Säcken Entsorgungskosten verursacht, die von allen Gebührenzahlern getragen werden müssen. Im Sinne der „Gebührengerechtigkeit“ müsse es daher selbstverständlich sein, dass auf Grundstücken, bei denen mehr Müll anfällt, auch ausreichend Restabfallgefäße vorgehalten werden beziehungsweise „Mehrmüll“ in zugelassenen Sammelsäcken bereitgestellt wird. Sprich: Wer mehr Müll verursacht, der muss eben auch mehr bezahlen.
Auch einige konkrete Hinweis gibt der AWP zu diesem Thema noch: Fallen zum Beispiel einmalig mehr Abfälle an – etwa nach Familienfesten oder nach Renovierungsmaßnahmen –, dann können diese Abfälle gegen Gebühr über die Müllverwertungsanlage in Mailing, über die Deponie in Eberstetten oder über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Für Kleinkinder im Alter von bis zu zwei Jahren können einmalig 48 Stück Windelsäcke – gegen Vorlage der Geburtsurkunde – bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Pflegebedürftige Personen – im Sinne der häuslichen Pflege – erhalten bei Vorlage eines ärztlichen Attests ebenfalls Windelsäcke bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. „Diese AWP-Windelsäcke können neben der Restabfalltonne mit zur Abholung bereitgestellt werden“, betont das Landkreis-Unternehmen.
Für weitere Informationen rund um die Abfall-Entsorgung ist der AWP unter der Rufnummer (0 84 41) 78 79 -50 erreichbar.