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Handfeste Auseinandersetzung hält Polizei auf Trab: 41-Jähriger gleich zwei Mal in Gewahrsam genommen, zwei verletzte Beamte, 17-Jähriger zückt Pfefferspray

(ty) Gestern Vormittag wurde die Ingolstädter Polizei wegen eines Nachbarschafts-Streits in die Schubertstraße gerufen, der sich zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien ausgewachsen hatte. Wie berichtet wird, mussten die Beamten einen 41-jährigen Einheimischen gleich mehrfach davon abhalten, weiter tätlich auf seinen 17-jährigen Nachbarn loszugehen. Doch das sollte erst der Anfang sein.

 

„Da sich der 41-Jährige jedoch nicht beruhigen ließ, wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen“, so ein Polizei-Sprecher. Allerdings habe sich der aggressive 41-Jährige losgerissen und sei geflüchtet. Nach kurzer Verfolgung sei er von den Beamten schließlich „zu Boden und unter Kontrolle gebracht“ worden. Ein Beamter wurde bei der Aktion leicht verletzt, blieb aber dienstfähig.

 

„Nachdem der Ingolstädter sich wieder beruhigt hatte, wurde er wieder aus dem Gewahrsam entlassen“, heißt es weiter. Zu Hause angekommen, habe sich der Streit zwischen den Parteien allerdings fortgesetzt. Dabei habe der 17-Jährige dem 41-Jährigen nun Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, da er einen weiteren tätlichen Angriff befürchtet habe. Der 41-Jährige habe dadurch Schmerzen sowie Rötungen der Augen erlitten, weshalb er vom Rettungsdienst vor Ort erstversorgt wurde.

 

Doch auch nach dem Eintreffen der erneut alarmierten Polizeikräfte habe sich der Mann nicht beruhigen lassen „und zeigte sich zunehmend aggressiver, weshalb er abermals in Gewahrsam genommen werden musste“. Dabei habe er erneut erheblichen Widerstand geleistet. Er habe einer Polizeibeamtin mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wodurch die Frau leicht verletzt wurde, aber dienstfähig blieb. 

Mehrere Beamte waren letztlich nötig, um den Gewahrsam erneut durchzusetzen. Der 41-Jährige muss sich nun wegen Körperverletzungsdelikten sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, der 17-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung.


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