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Bei Routine-Untersuchungen wurden so genannte Enterokokken nachgewiesen. Bürger-Telefone wurden eingerichtet. Hier alle wichtigen Informationen im Überblick.

(ty) Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat mit sofortiger Wirkung für die Bürger der Stadt Neuburg sowie für die gesamte Gemeinde Oberhausen und Ballersdorf ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen. Im Rahmen von Routine-Untersuchungen wurden so genannte Enterokokken nachgewiesen, wie in einer heutigen Pressemitteilung erklärt wird. Diese Bakterien dürften im Trinkwasser nicht vorhanden sein. „Der Nachweis der Verunreinigung ist ein Hinweis darauf, dass die Übertragung von Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann.“

Betroffen sind den Angaben zufolge alle Haushalte, die ihr Wasser vom Wasserwerk im Sehensander Forst beziehen. Die Anordnung betrifft damit der Mitteilung zufolge allein im Neuburger Stadtgebiet rund 25 000 Menschen. Nicht betroffen sei das Versorgungsgebiet des Brunnens in Bittenbrunn, also vor allem die Bürger nördlich der Donau – wie zum Beispiel der Ortsteil Gietlhausen, Laisacker, Bittenbrunn. Auch Heinrichsheim als größter Stadtteil sei nicht betroffen.

Ab sofort sind für alle Bürger zwei Info-Telefone geschaltet. Die Rufnummer (0 84 31) 57 52 5 gilt für alle medizinischen Fragen sowie für Fragen zur Verwendung des Wassers. Die Rufnummer (0 84 31) 50 91 63 gilt für alle Fragen zur örtlichen Betroffenheit.

Beide Bürgertelefone sind am heutigen Freitag bis 22 Uhr besetzt. Am morgigen Samstag, 2. September, und am Sonntag, 3. September, sind beide Bürger-Telefone von 8 bis 12 und von 13 bis 20 Uhr erreichbar. Ab Montag sind die Ansprechpartner zu regulären Geschäftszeiten erreichbar. 

Bis zu einer ausreichenden Chlorung des Trinkwassers soll das Leitungswasser nur abgekocht genutzt werden, wird in der aktuellen Mitteilung betont. „Das gilt sowohl für die Nahrungs- und Getränkezubereitung.“ Dazu müsse das Wasser einmal für drei Minuten sprudelnd aufgekocht und langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. „Zum Duschen, für die Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ist das Trinkwasser aus der Leitung ohne Einschränkung nutzbar“, heißt es weiter. 

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass auch Lebensmittel verarbeitende Unternehmen ebenfalls strikt an das Abkochgebot gebunden sind. Betroffen sind hier zum Beispiel Bäcker, Metzger, Brauereien und natürlich Gaststätten aller Art.

  

Bei einer Routine-Untersuchung des Trinkwassers der Stadtwerke Neuburg waren am vergangenen Mittwoch bei einer Abnahmestelle in der Nördlichen Grünauer Straße Bakterien (Enterokokken) „in einem unteren Schwellenwert festgestellt“, wird zum Hintergrund erklärt.

Nach dem Eingang der Mitteilung am Landratsamt sei eine sofortige Nachkontrolle an der Abnahmestelle durchgeführt worden. Das Ergebnis dieser Probe-Entnahme sei negativ gewesen, das heißt: „Das zur Prüfung übernommene Wasser war einwandfrei.“

Gleichwohl seien sofort an neun weiteren Stellen im Versorgungsnetz Untersuchungen durchgeführt worden. An einer Entnahmestelle sei es erneut zu einem Bakterien-Nachweis gekommen.  

Das Trinkwasserlabor der Stadt Ingolstadt habe die Verunreinigung am heutigen Freitag um 16 Uhr schriftlich bestätigt. Daraufhin hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einen Bescheid zur weiteren Verfahrensweise erlassen. Dieser sieht neben dem sofortigen Abkochgebot auch eine Chlorung des gesamten Leitungsnetzes vor. Die Arbeiten dazu beginnen den Angaben zufolge am morgigen Samstag. „Bis die Chlorung das gesamte Leitungsnetz erfasst hat und wirkt, muss abgekocht werden. Dabei ist nach derzeitigem Kenntnisstand von etwa einer Woche auszugehen", heißt es in der heutigen Mitteilung abschließend.


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