Sie sollten zu Deko-Zwecken von Indonesien nach Deutschland eingeführt werden, waren aber von Maden und Insekten befallen.
(ty) Sechs Wasserbüffel-Schädel haben die Beamten des Zollamts Garching-Hochbrück in einer Postsendung aus Indonesien entdeckt. Nachdem die Beamten an diesen ungewöhnlichen Waren dann auch noch einen Maden- und Insektenbefall feststellten, wurden die Schädel wegen eines Verstoßes gegen das Tierseuchenrecht vernichtet.
"Die Wasserbüffel-Schädel sollten zu Dekorations-Zwecken nach Deutschland eingeführt werden. Jedoch mussten diese aufgrund des schlechten Zustands sofort vernichtet werden", erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Zum Hintergrund: Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren – wie zum Beispiel Nutzvieh und Haustiere – auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen zum Beispiel Rohstoffe und Abfälle von Tieren sowie Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte.