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Meistens kracht es wegen eines Rehs. Nicht nur wegen der Versicherung sollte die Kollision unverzüglich gemeldet werden.

(zel) Im Kreis Pfaffenhofen hat es heuer bereits rund 1000 Wild-Unfälle gegeben. Das geht aus den Zahlen hervor, die unserer Redaktion auf Anfrage aus den Polizeiinspektionen Pfaffenhofen und Geisenfeld mitgeteilt wurden. Demnach sind im Zuständigkeitsbereich der Kreisstadt-Inspektion heuer bis Ende September insgesamt 622 Wild-Unfälle registriert worden – im Vorjahres-Zeitraum waren es 509 und damit deutlich weniger. Im Dienstbereich der Geisenfelder Inspektion stehen für die ersten neun Monate dieses Jahres 376 Wild-Unfälle zu Buche – im Vorjahres-Zeitraum waren es 370.

 

Von der Pfaffenhofener Inspektion wurde unserer Zeitung zudem eine detaillierte Aufstellung der Tier-Arten übermittelt, die in die Wild-Unfälle verwickelt waren. In 496 der 622 Fälle krachte es demnach wegen eines Rehs. 37 Mal war ein Hase die Unfall-Ursache, 19 Mal ein Wildschwein, 17 Mal ein Fuchs, 37 Mal ein Dachs. In acht Fällen handelte es sich um Flugwild, in weiteren acht Fällen waren es andere Tiere.

Es ist wieder Herbst, die Nächte werden länger und es ist dunkler. Mit dieser Entwicklung geht in der Regel ein Anstieg bei der Zahl von Wild-Unfällen einher. Üblicherweise ereignen sich zum Beispiel im Zuständigkeitsbereich der Inspektion Freising bis zu sieben Wildunfälle in einer Nacht, so ein Polizei-Sprecher. "Häufig damit verbunden ist ein relativ hoher Sachschaden am Fahrzeug." Erfreulich für die Insassen sei, dass sie meist unverletzt bleiben. "Auch das ist aber durchaus nicht selbstverständlich." Bei den 622 Wild-Unfällen im Raum Pfaffenhofen gab es zum Glück nur eine verletzte Person.

 

Für die Tiere enden die Crashs indes meist tödlich. In besonders tragischen Fällen wird das Wild dabei gerade so schwer verletzt, dass es noch weiterlauf kann – aber dann, wenn es nicht zeitnah gefunden wird, qualvoll verendet. Wie die Freisinger Polizei kürzlich unter Berufung auf die Jägerschaft mitteilte, sei es den Waidmännern allerdings oft gar nicht möglich, schnell tätig zu werden – weil gar keine oder eine verspätete Mitteilung über den Wild-Unfall bei der Polizei eingeht, die dann wiederum den zuständigen Jäger verständigt.

In diesem Zusammenhang betonte ein Sprecher der Freisinger Inspektion: "Die Meldung eines Wild-Unfalls obliegt dem beteiligten Fahrzeugführer nicht nur, damit er seinen Schaden bei seiner Versicherung geltend machen kann." Gemäß dem bayerischen Jagdgesetz sei jeder, der als Fahrer in einen Wild-Unfall verwickelt wurde – hier dreht es sich um so genanntes Schalenwild, also zum Beispiel Rehe oder Wildschweine – zur unverzüglichen Meldung des Unfalls verpflichtet. 

 

Hintergrund dieser Vorschrift sei eben nicht zuletzt, dass der zuständige Jagdpächter unverzüglich nach der eingegangenen Information über den Wild-Unfall in seinem Revier mit der Nachsuche beginnen sowie das betroffene Tier finden und von seinem Leiden erlösen könne. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden übrigens mit Geldbußen in Höhe von 50 bis 150 Euro geahndet. Entsprechende Verstöße werden an die Jagdbehörde am jeweils zuständigen Landratsamt gemeldet, die dann die Geldbuße verhängt.


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