Gesetzeshüter bremsen Rausch-Fahrer aus: Der eine hatte fast zwei Promille intus, der andere brachte es gar auf 2,3 Promille.
(ty) Beamte der Geisenfelder Polizeiinspektion haben am gestrigen Abend in der Gemeinde Wolnzach gleich zwei Pkw-Lenker aus dem Verkehr gezogen, die nicht nur hackedicht am Steuer saßen, sondern obendrein jeweils keine gültige Fahrerlaubnis hatten. Dem 42-jährigen Polen und dem 51-jährigen Wolnzacher blühen jetzt entsprechende Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hier die Details.
Der 42-Jährige wurde laut heutigem Bericht gegen 19.30 Uhr mit seinem Chevrolet auf der Kreisstraße PAF 28 zwischen Wolnzach und Rottenegg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Gesetzeshüter Alkoholgeruch bei dem Mann fest. Ein Vortest bestätigte diesen Verdacht nicht nur, sondern ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Damit war die Fahrt für den Mann freilich beendet; er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und blickt nun einem Strafverfahren entgegen.
Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, auch wenn kein Unfall passiert. Erschwerend hinzu kommt für den 42-Jährigen, dass es ihm nach Angaben der Polizei untersagt war, mit seiner polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Fahrzeuge zu steuern. Deshalb gibt es nicht nur eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, sondern obendrein auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der polnische Führerschein wurde von den Beamten außerdem sichergestellt.
Der 51-Jährige aus Wolnzach wurde dann gegen 20.30 Uhr mit seinem BMW im Ortsteil Niederlauterbach kontrolliert. Auch bei ihm stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Und auch bei ihm sollte ein Test das unmissverständlich bestätigen. Dabei brachte der Mann es sogar auf mehr als 2,3 Promille. Für den 51-Jährigen ging es zur Blutentnahme und normalerweise stellt die Polizei in solchen Fällen den Führerschein gleich sicher. Letzteres war hier aber nicht möglich, da der Beschuldigte gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Auch ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.