Stadtverwaltung erklärt: Sollte kein Gehweg vorhanden sein, ist grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand von Schnee und Eis zu befreien.
„Im Pfaffenhofener Rathaus beschweren sich immer wieder Bürger, weil die Straßen beziehungsweise Gehwege nicht geräumt sind“, heißt es in einer heute veröffentlichten Meldung aus der Stadtverwaltung. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Hauptverkehrsstraßen, Steigungen und Busstrecken täglich von den Stadtwerken geräumt werden. „Erst im Anschluss daran können die Mitarbeiter der Stadtwerke die städtischen Straßen im übrigen Stadtgebiet räumen“, wird dazu erklärt. Die Anwohner der Straßen werden zugleich gebeten, die Gehwege von Schnee und Eis zu räumen (zirka einen Meter breit), damit Fußgänger hier gefahrlos marschieren können.
Zum Hintergrund: Die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter ergibt sich – auch darauf wird hingewiesen – aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 17. Februar 2006, die auch auf der städtischen Homepage unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht eingesehen werden kann. „Darin ist auch geregelt, dass, sollte kein Gehweg vorhanden sein, grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand von Schnee und Eis zu räumen ist“, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung.