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Worauf Unternehmer laut IHK im neuen Jahr achten müssen.  Auch zwei sportliche Großereignisse werfen ihre Schatten voraus.

(ty) Der Jahresbeginn bringt den oberbayerischen Unternehmen Änderungen ins Haus, darunter weniger Bürokratie bei der Steuererklärung. Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass Belege für die Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt eingereicht werden müssen. Außerdem dürfen Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich geltend gemacht werden. "Bislang mussten Güter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 410 Euro grundsätzlich mehrjährig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden", erklärt die IHK. Der steuerliche Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöhe sich für Alleinstehende um 180 Euro auf 9000 Euro.

 

Für Einzelhandel und Gastronomie besonders relevant: Von 2018 an sind unangemeldete Kassenkontrollen ("Kassennachschau") durch Betriebsprüfer der Finanzämter jederzeit möglich. Schon zum Januar dieses Jahres erhöhte sich die Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Gewerbetreibende den Umsatzsteuer-Satz angeben, aber nicht den Umsatzsteuer-Betrag gesondert ausweisen.

 

Zu den Entlastungen gehört – so die IHK weiter – eine niedrigere Insolvenzgeld-Umlage. Sie verringere sich zum 1. Januar 2018 von 0,09 auf 0,06 Prozent des rentenversicherungs-pflichtigen Entgelts. Auch die Künstlersozialabgabe für Betriebe, die selbstständige Web-Designer, Grafiker, Fotografen oder andere Kreative beauftragen, sinke von 4,8 auf 4,2 Prozent der gezahlten Honorare.

 

Auch zwei sportliche Großereignisse werfen ihre Schatten voraus. Unternehmen, die im nächsten Jahr Werbe-Aktionen im Umfeld der olympischen Winterspiele in Pyeonchang oder der Fußball-WM in Russland planen, sollten sich laut IHK im Zweifel Rat einholen, bevor es Abmahnungen oder Unterlassungsklagen wegen Markenrechts-Verletzungen hagelt. Auf www.ihk-muenchen.de/jahreswechsel sowie www.ihk-muenchen.de/olympia und www.ihk-muenchen.de/fussball-wm hat die IHK für München und Oberbayern aktuelle Tipps zu den genannten Themen veröffentlicht.


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