Wer seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, dem wird eine Person zur Seite gestellt, die ihn offiziell vertritt.
(ty) Insgesamt standen zum Ende vergangenen Jahres 1328 Personen im Kreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 1355. Das teilte Richard Lechner, der Leiter der Betreuungsbehörde am Landratsamt, heute mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person – ein so genannter Betreuer – zur Seite gestellt, die ihn gesetzlich vertritt.
Die Bestellung eines solchen Betreuers erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht "Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt: Die Sachverhalts-Aufklärung einschließlich dem Betreuer-Vorschlag als Entscheidungs-Voraussetzung für den Betreuungsrichter", erklärt Lechner.
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde am Pfaffenhofener Landratsamt eine weitere Zunahme im Bereich dieser so genannten Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 476 im Jahr 2016 auf 488 im Jahr 2017. Richard Lechner erläutert dazu: "Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers." Falls sich keine geeignete Person finde werde ein Berufsbetreuer bestellt.