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Hier lesen Sie, wie man sich für dieses Ehrenamt bewerben kann. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

(ty) Für die Jahre 2019 bis 2023 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Pfaffenhofener Amtsgericht benötigt. Das Landratsamt bittet daher alle Bürger, „die Erfahrung und Freude am Umgang mit Jugendlichen und Verständnis für Jugendprobleme haben“, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. „Dies ist eine ehrenvolle Tätigkeit, sich Verantwortung übernehmend in die Bürgergesellschaft einzubringen“, sagt Landrat Martin Wolf (CSU).

 

Wie Elke Dürr, die Leiterin des zuständigen Sachgebiets („Familie, Jugend, Bildung“) am Landratsamt in diesem Zusammenhang unterstreicht, bringe das Amt eines Jugendschöffen eine besondere Verantwortung mit sich. Insbesondere werde ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbständigen Handelns und Urteilsreife vorausgesetzt. Bewerben kann sich nach Angaben des Landratsamts jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Außerdem sollte man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, wie es weiter heißt. „Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.“

Die Beteiligung der Jugendämter an dem Verfahren ist in der Jugendschöffen-Bekanntmachung aus dem Jahr 2012 geregelt, wie eine Sprecherin des Pfaffenhofener Landratsamts auf Anfrage unserer Zeitung erklärte. Demnach gelten unter anderem folgende Bestimmungen: Der Präsident des Landgerichts teilt dem Jugendamt mit, wie viele Personen dem jeweiligen Amtsgericht zur Wahl als Jugendschöffen vorgeschlagen werden sollen. Alle fünf Jahre werden die Jugendschöffen neu bestellt. Der Jugendhilfe-Ausschuss des Kreistags stellt eine Vorschlagsliste zusammen; dafür gibt es genaue Regelungen. Die beschlossene Vorschlagsliste wird dann dem Amtsgericht des Bezirks übermittelt; dort entscheidet ein Wahlausschuss.

 

Bewerbungen sollen bis spätestens 18. März dieses Jahres beim Landratsamt (Sachgebiet „Familie, Jugend, Bildung“, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) eingegangen sein. Das Bewerbungs-Formblatt kann auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-pfaffenhofen.de) unter der Rubrik „Aktuelle Meldungen“ heruntergeladen oder auch telefonisch beim Landratsamt unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 -250 beziehungsweise -253 angefordert werden. Weitere Informationen zum Thema findet man auch auf www.schoeffenwahl.de.


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