Vorbestrafter 18-Jähriger wegen illegalen Handels und räuberischer Erpressung in U-Haft. 16-Jähriger, der den Stoff weiterverkaufen sollte, erstattete Selbstanzeige.
(ty) Wegen des illegalen Handels mit einem halben Kilogramm Marihuana und des Verdachts der räuberischen Erpressung durch massive Geld-Eintreibe-Methoden ist am vergangenen Donnerstag gegen einen vorbestraften 18-Jährigen aus München vom zuständigen Richter ein Haftbefehl erlassen worden. Zwei mutmaßliche Mittäter erwartet indes ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord hat heute Details zu dem Fall bekanntgegeben.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte der beschuldigte 18-jährige Schüler nach Angaben der Polizei über einen 17-jährigen Vermittler aus dem Landkreis Ebersberg ein halbes Kilo Marihuana an dessen 16-jährigen Bekannten verkauft, der den Stoff wiederum gewinnbringend weiterveräußern wollte. „Das Marihuana im Wert von mehreren tausend Euro erhielt der 16-jährige Schüler zunächst auf Kommission“, berichtet ein Polizei-Sprecher. Aufgrund des starken Eigenkonsums sowie wegen des stockenden Weiterverkaufs sei der dann allerdings dem 18-Jährigen mehr als die Hälfte des vereinbarten Geldbetrags schuldig geblieben.
Der einschlägig vorbelastete Drogen-Lieferant aus München, der laut Polizei unlängst zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen eines Raubüberfalls auf einen Einkaufsmarkt verurteilt worden war, „bedrohte daraufhin seine beiden Abnehmer und deren Familien mit massiven körperlichen Repressalien, sollten die Schulden nicht bald beglichen werden“, heißt es weiter. Der auf diese Weise eingeschüchterte und unter Druck gesetzte 16-Jährige beziehungsweise dessen Eltern erstatteten laut heutiger Mitteilung schließlich Selbstanzeige bei der Polizei.
Nach längeren Ermittlungen sei es den Rauschgift-Fahndern der Erdinger Kriminalpolizei dann gelungen, den beschuldigten 18-Jährigen zu identifizieren sowie schließlich festzunehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wurde dann von einem Ermittlungsrichter die Untersuchungshaft gegen den Tatverdächtigen angeordnet. Auf den 16- und den 17-Jährigen kommt nach Angaben des Polizeipräsidiums ebenfalls ein Strafverfahren zu.