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Firma Stempfl hat Konzession für eigenwirtschaftlichen Betrieb bis 2028 erhalten. Kommunen müssen auch nicht mehr mitzahlen.

(ty) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt heute mitteilt, hat die Regierung von Oberbayern der "Reisebüro Stempfl Verkehrsgesellschaft mbH" aus Ingolstadt die Genehmigung für den künftigen Linienverkehr von Geisenfeld über Forstwiesen, Manching und Oberstimm zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Ingolstadt erteilt. Wie es heißt, wurde die Konzession für die kommenden zehn Jahre erteilt. Der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf (CSU) spricht von einem positiven Signal für einen bedarfsgerechten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

 

Die besagte Omnibus-Linie 16/N16 wurde bisher von der Stadt Geisenfeld und dem Markt Manching sowie der Stadt Ingolstadt mitfinanziert. Sie war nach Angaben des Pfaffenhofener Landratsamts bis Ende dieses Jahres befristet und hätte bei Bedarf neu ausgeschrieben werden müssen. Das sei nun allerdings nicht mehr erforderlich, da das Unternehmen Stempfl bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf den so genannten eigenwirtschaftlichen Betrieb der Linie gestellt habe. Das Unternehmen geht demnach offensichtlich davon aus, dass die Linie 16 ausschließlich aus den Fahrgeld-Einnahmen finanziert werden kann.

 

Die Genehmigungs-Behörde erteilte laut heutiger Mitteilung eine Konzession bis einschließlich 2028. Den bisher finanziell beteiligten Kommunen entstünden ab dem kommenden Jahr keine Defizite mehr. Landrat Wolf begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: "Der eigenwirtschaftliche Betrieb der Linie 16 durch das Unternehmen Stempfl ist für mich ein Indiz dafür, dass die Anbindung der Stadt Geisenfeld und des Markes Manching an die Stadt Ingolstadt gut gelingt und das Angebot außerdem gut angenommen wird." Die erzielte Auslastung ermögliche den eigenwirtschaftlichen Betrieb. "Das bedeutet Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre, sichert die Mobilität der Bürger im Einzugsbereich und ist insgesamt ein positives Signal für einen bedarfsgerechten ÖPNV", so Wolf.


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