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Experten informieren über Vollmacht, Patienten-Verfügung und Pflege: Notfallmappe des Landkreises bietet wichtige Hinweise und Vordrucke.

(ty) Großen Anklang fand dieser Tage in Manching der Vortrag "Selbstbestimmt im Alter" mit den Themen-Schwerpunkten „Vollmacht, Patientenverfügung und Pflege im Alter“. Eingeladen zu der Veranstaltung hatte das Gesundheitsamt Pfaffenhofen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamts und dem Bürgerverein aus Manching. Der Vortrag war Teil der Schwerpunkt-Kampagne "Mein Freiraum. Meine Gesundheit. In jedem Alter." des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Keine Frage, in unserer Gesellschaft des langen Lebens bekommen Prävention und Gesundheitsförderung eine immer größere Bedeutung. Aber was passiert, wenn man durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr für sich selbst entscheiden kann? "Besonders vielschichtig sind die Herausforderungen, die demenzielle Erkrankungen mit sich bringen", unterstrich Susanne Hager vom Gesundheitsamt. Leider nehme die Anzahl der Demenz-Erkrankungen stetig zu. "Unser Ziel ist es daher, in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür zu schaffen, warum es so wichtig und notwendig ist, sich mit dem Thema Vollmacht und Patientenverfügung auseinander zu setzen."

Dorothea Schweigard, Referentin des Abends und Ärztin am Gesundheitsamt erklärte: "Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, damit im Ernstfall in Ihrem Sinne entschieden wird." Die Vollmacht könne sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie gebe den Betroffenen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. "Mit der Patientenverfügung formulieren Sie vorsorglich Ihren Willen für kritische Krankheits-Situationen, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen oder eine ärztliche Maßnahme abzulehnen. Kann sich ein Patient nicht mehr äußern, ist dessen mutmaßlicher Wille ausschlaggebend."

Die Erfahrung zeige, dass bei diesem Themengebiet oft Begrifflichkeiten durcheinander geworfen werden. So sei zum Beispiel der Unterscheid zwischen Vollmacht und Patienten-Verfügung oft nicht klar oder werde sogar verwechselt. "Es existiert gerade in diesem Bereich viel Halbwissen. Mein Ziel ist es, dass am Ende meines Vortrags die einzelnen Begriffe dieses komplexen Themengebietes für die Teilnehmer deutlich werden und klar zu unterscheiden sind", so Schweigard. Sie gestaltete den Vortrag offen, um Raum für die vielen Fragen der Teilnehmer zu schaffen. So entstand eine angeregte Diskussion.

Für ergänzende Ausführungen stand Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde am Landratsamt, zur Verfügung. "Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren und einen Termin mit uns in der Betreuungsbehörde vereinbaren", betonte er. "Dann können wir gezielt ihre persönlichen Anliegen zur Vollmacht und Betreuungsverfügung durchsprechen." Alle Teilnehmer erhielten zudem eine Notfallmappe des Landkreises, die auch im Rahmen der Veranstaltung erläutert wurde.

In der Notfallmappe sind wichtige Hinweise sowie Vordrucke zu Vollmacht, Betreuungs-Verfügung und Patienten-Verfügung aufgenommen. Das Faltblatt zum Betreuungsrecht und die Notfallmappe sind kostenlos in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, beim Landratsamt in Pfaffenhofen und in der Landratsamt-Außenstelle in Vohburg sowie als pdf-Datei unter http://www.landkreis-pfaffenhofen.de/HOME/Veroeffentlichungen/Informationsmaterial.aspx erhältlich.

Weitere Fragen zu den Themen-Bereichen Vollmacht und Betreuungs-Verfügung beantworten die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde: Anna-Maria Lederhofer ist unter Telefon (0 84 41) 27 - 348 erreichbar, Sonja Bayerle unter (0 84 41) 27 - 347, Stefanie Koch unter (0 84 41) 27 - 264 und Richard Lechner unter (0 84 41) 27 - 231. Wer indes Interesse an einem Vortrag zu dem Thema hat, der kann sich unter Telefon (0 84 41) 27 - 14 19 an Susanne Hager wenden.  


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