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Es geht unter anderem um die Bewässerung von Hausgärten und Freizeit-Grundstücken in den nächsten 14 Jahren.

(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt untersagt die Nutzung von Grundwasser zur Bewässerung im Bereich der Manchinger Ortsteile Lindach und Westenhausen. Das gilt auch für außerorts liegende, bebaute Freizeit-Grundstücke. Diese heute veröffentlichte Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 14. Mai, und dann bis 30. April 2032. In diesem Zeitraum untersagt ist außerdem die Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken aus den Gewässern nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching: Baggerseen, Westenhauser Ach und Irschinger Ach. Hintergrund ist die Belastung mit so genannten per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC,) die früher in Feuerlösch-Schäumen enthalten waren. Wer gegen den behördlichen Erlass verstößt, riskiert ein Zwangsgeld.

Seit dem Jahr 2011 ist die Verwendung von PFC-haltigen Lösch-Schäumen zwar verboten, doch die Rückstände von damals bereiten bekanntlich noch heute Probleme. Von der Allgemeinverfügung betroffen sind nach Angaben der Kreisbehörde "in erster Linie alle Hausbrunnen in diesem Bereich, die bisher zur Garten-Bewässerung benutzt werden". Und zwar, so wird betont, "unabhängig von den jeweiligen Einzelbeprobungs-Ergebnissen". Sollte ein Erdaushub in diesen Bereichen erfolgen, ist dieser laut Landratsamt einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Dafür seien entsprechende abfallrechtliche Untersuchungen erforderlich.



"Die Verfügung ist erforderlich, da in den umfassten Bereichen aufgrund bisheriger Untersuchungen PFC-Konzentrationen festgestellt wurden, die eine bedenkenlose Benutzung des Grund- und Oberflächenwassers zu Bewässerungszwecken nicht mehr ermöglichen", wurde heute aus dem Landratsamt erklärt. Nicht von der Untersagung erfasst seien landwirtschaftliche Brunnen, die der Bewässerung der Ackerflächen dienen, "da in den bisher durchgeführten Beprobungen der Ackerböden kein PFC nachgewiesen wurde".

Auslöser der Belastung sind, wie berichtet, PFC-haltige Feuerlösch-Schäume, die in der Vergangenheit auf dem Areal des Manchinger Flugplatzes zum Einsatz gekommen waren. Seit dem Jahr 2011 gilt ein EU-weites Verbot für die Verwendung dieser Schäume. Die Kontaminationen in Wasser und Boden wurden durch PFC-haltige Feuerlöschschäume (Aqueous-Film-Forming-Foams, kurz AFFF) verursacht, wie eine Sprecherin des Landratsamts auf Anfrage unserer Zeitung erklärte. Diese – damals zugelassenen – Löschmittel seien am Flugplatz Manching zum Beispiel bei Flugzeug-Bränden und regelmäßigen Löschübungen verwendet worden. Bis in das Jahr 2000 wurde zur Herstellung der Löschschäume vornehmlich PFOS verwendet. PFOS-haltige Löschschäume mit einem Gehalt von mehr als 0,001 Prozent dürfen jedoch aufgrund eines EU-weiten Verbots seit dem Sommer 2011 nicht mehr verwendet werden. Beim Brandfall auf dem Betriebsgelände von Lyondell-Basell bei Münchsmünster im Dezember 2005 wurden – damals zugelassene – PFT-haltige Feuerlöschschäume eingesetzt. Dadurch und durch umgelagerten Boden gelangte ebenfalls PFT in Boden und Grundwasser. 



Das Pfaffenhofener Landratsamt weist vor dem Hintergrund der erlassenen Verfügung darauf hin, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen die nun erlassenen Anordnungen ein Zwangsgeld-Verfahren eingeleitet wird und dass Schadenersatz-Ansprüche fristgerecht beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn) geltend gemacht werden müssen. Eventuelle Schadenersatz-Forderungen würden dann einzelfall-bezogen geprüft.

Die konkret von dem Erlass betroffenen Bereiche sind in Lageplänen verzeichnet, die der Allgemeinverfügung beiliegen. Sie kann ab Montag, 14. Mai, für den Zeitraum von zwei Monaten im Landratsamt Pfaffenhofen (Zimmer B205, 2. Stock, Hauptplatz 22) eingesehen werden: montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr sowie an Freitagen von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Zudem liegen die Allgemeinverfügung, die zugehörigen Lagepläne und die Begründung ebenfalls ab 14. Mai für den Zeitraum von zwei Monaten beim Markt Manching (Ordnungsamt, Zimmer 08, Erdgeschoss, Ingolstädter Straße 2) aus. Die Einsichtnahme ist dort zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie montags zusätzlich von 13.30 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 13.30 bis 18 Uhr.

Für den Zeitraum von zwei Monaten werden die Unterlagen ab Montag auch auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-pfaffenhofen.de) veröffentlicht.  


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