Heute Mittag fällt vor dem Landgericht Ingolstadt das Urteil im so genannten Rentnermord-Prozess – Und die Spanne reicht von Freispruch bis zu 13 Jahren Haft
(ty) Im so genannten Rentnermordprozess fällt heute um 11.30 Uhr das Urteil vor dem Landgericht Ingolstadt. Wie wird der vorsitzende Richter Paul Weingartner entscheiden? Es bleibt spannend, weil im gesamten Verlauf des Verfahrens zwar eine ganze Mnge Indizien zusammengetragen wurden, der eine zwingende Beweis für die Schuld von Heinz Josef M. jedoch ausgeblieben war.
Wie mehrfach berichtet wird Heinz Josef M. vorgeworfen, den Rentner Helmut P. zuerst mit einer Limoflasche brutal geschlagen und anschließend erwürgt zu haben. Wie der nur 47 Kilo schwere und sehr kleine Helmut P. genau zu Tode kam an jenem 13. August 2012, das hatte das Obduktionsergebnis eindeutig belegt. Und auch DNA-Spuren und Fingerabdrücke weisen auf Heinz Josef M. als Täter hin. In beiden Fällen allerdings konnten die Gutachter des Landeskriminalamtes nicht ausschließen, dass die vorhandenen Spuren auch auf andere Weise entstanden sein können. Unwahrscheinlich zwar, aber möglich, dass Heinz Josef M. die Limoflasche nur berührt und nicht als Schlaginstrument benutzt hat. Ebenso unwahrscheinlich, aber möglich, dass die DNA-Spuren, die man beim Opfer gefunden hatte, nicht von einer Kampf stammen, sondern durch alltägliche Berührungen.
Schließlich war auch der Hauptbelastungszeuge, der Heinz Josef M. angeblich unmittelbar nach der Tat aus der Wohnung des Opfers hatte kommen sehen, sich vor Gericht nicht ganz sicher, sondern nur – wie er zu Protokoll gab – zu 90 Prozent. Die Zeugen der Anklage schließlich, die im Laufe des Verfahrens ausgesagt hatten, entpuppten sich oft als zeugen der Verteidigung. Denn nach deren Aussagen ist Heinz Josef M. ein ruhiger, besonnener Mensch, „ehrlich und lieblich“, wie es eine Zeugin formuliert hatte. Und dieses Bild hatten auch die beiden psychologischen Gutachter abgegeben. Keine Anzeichen für Aggressionspotenzial.
Die Fakten also klaffen weit auseinander in diesem Indizienprozess. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass Staatsanwalt Jürgen Staudt in seinem Plädoyer 13 Jahre Haft für Heinz Josef M. gefordert hatte, die Pflichtverteidigerin Andrea Kremer Freispruch.
Wem wird das Gericht heute folgen? Verlässt Heinz Josef M. aus Mangel an beweisen das Gericht heute als freier Mann oder geht er wegen Totschlags für 13 Jahre in Gefängnis? Bis zu 15 Jahre sieht der Strafrahmen vor. In beiden Fällen könnte das Verfahren in Berufung gehen.