27-jähriger Münchner und einschlägig vorbestrafter 37-Jähriger aus dem Kreis Pfaffenhofen müssen sich vor dem Ingolstädter Landgericht verantworten.
(ty) In einem Strafverfahren vor dem Ingolstädter Landgericht müssen sich in diesem Monat ein einschlägig vorbestrafter 37-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen sowie ein zuletzt in München lebender 27-Jähriger verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Es geht um versuchten Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat sowie um schweren Raub und bewaffneten Handel mit Drogen. Der Prozess beginnt am 21. Juni (9.15 Uhr), laut aktueller Mitteilung des Gerichts sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Mit dem Urteil wäre demnach am 29. Juni zu rechnen.
Der heute 27-Jährige wohnte zuletzt in München und ist laut Gericht noch nicht juristisch vorbelastet. Er ist der Hauptangeklagte in diesem Prozess, sitzt wegen der ihm zur Last gelegten Taten bereits seit 26. Juni vergangenen Jahres in der Untersuchungshaft. Ihm wird den Angaben zufolge unter anderem versuchter Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat sowie schwerer Raub und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Neben ihm wird ein 37-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen auf der Anklagebank sitzen, der „bereits erheblich einschlägig vorbestraft“ ist, wie es heißt. Er muss sich nun wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel sowie Raub in Mittäterschaft verantworten.
Am 15. Juni vergangenen Jahres seien – so schildert das Landgericht zu der Anklage – in einer Wohnung im Ingolstädter Süd-Westen der Ankauf und die Übergabe von 300 Gramm Marihuana zu knapp 3000 Euro zwischen den beiden Angeklagten und dem späteren Opfer verabredet gewesen. Schon im Vorfeld hätten die beiden Angeklagten allerdings vereinbart, nicht zu bezahlen, sondern ihrem Verkäufer stattdessen das Rauschgift bei der Übergabe gewaltsam zu entwenden. Was bei dem Treffen schließlich geschehen sein soll, wird vom Ingolstädter Landgericht wie folgt geschildert.
Der Hauptangeklagte soll dem Verkäufer auf der Straße mit einem Messer – von dem der andere Angeklagte aber nichts gewusst haben soll – aufgelauert haben. Er habe dann versucht, dem Opfer die mitgeführte Umhängetasche zu entreißen, in der er das Rauschgift vermutet habe. Aufgrund des Widerstands soll der Angeklagte mindestens vier Mal auf das Opfer eingestochen haben, das dadurch unter anderem lebensbedrohliche Schnittverletzungen am rechten Unterarm sowie im Oberkörper-Bereich erlitten habe. Der Angeklagte habe erst von dem Opfer abgelassen und sei geflüchtet, als bereits mehrere Anwohner aufgrund der Hilferufe dazugekommen seien.