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Er soll heute Morgen mit einem Messer auf einen 24-Jährigen eingestochen haben. Morgen muss er vor den Haftrichter.

(ty) In einer Diskothek an der Ingolstädter Straße in Neumarkt/Oberpfalz ist es in den heutigen Morgenstunden zu einer Bluttat gekommen, die nach derzeitigem Stand als versuchtes Tötungsdelikt gewertet wird. Ein 22-jähriger Einheimischer ist im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung in der Nähe des Tatorts festgenommen worden. Er soll, offenbar mit einem Taschenmesser, auf einen 24-jährigen Disco-Besucher eingestochen haben. Für das Opfer besteht laut Polizei keine Lebensgefahr, der Beschuldigte soll morgen dem Haftrichter vorgeführt werden.

Kurz vor 6 Uhr kam es nach Angaben des oberpfälzischen Polizeipräsidiums in der Diskothek zunächst zu einer Streitigkeit, an der sowohl Personen des Sicherheits-Personals als auch das spätere Opfer und der mutmaßliche Täter beteiligt waren. Während des Gerangels habe der 22-jährige Neumarkter seinen 24-jährigen Kontrahenten – vermutlich mit einem Taschenmesser – im Bereich seines Oberkörpers verletzt. 

Der 24-Jährige werde nun stationär in einem Krankenhaus behandelt. „Trotz seiner Stichwunde bestand zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr für den Neumarkter“, teilte ein Polizei-Sprecher heute Nachmittag mit. Die konkrete Motivlage sei bislang ungeklärt. Sowohl der Beschuldigte als auch das Opfer seien „nicht unerheblich alkoholisiert“ gewesen.



Da der 22-Jährige unmittelbar nach der Tat aus der Disko geflüchtet sei, wurden von der örtlichen Polizeiinspektion umgehend groß angelegte Fahndungs-Maßnahmen eingeleitet, bei denen auch ein Hubschrauber der Polizei im Einsatz war. „Nach etwa einer Stunde stellte sich der Beschuldigte aufgrund des Fahndungsdrucks der Polizei und wurde widerstandslos festgenommen“, heißt es weiter.

Die Regensburger Kripo hat in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdelikts übernommen. Ein Taschenmesser wurde den Angaben zufolge als mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt. Nach derzeitigem Stand sei für den morgigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Vorführung des Tatverdächtigen bei dem zuständigen Ermittlungsrichter hinsichtlich einer Entscheidung zur Haftfrage vorgesehen. Die Ermittlungen der Kripo laufen.


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