Das Paket sollte von Kanada nach Bulgarien an eine Privatperson geschickt werden. Die notwendigen Dokumente lagen aber nicht vor.
(ty) Skurriler Fund der Zöllner am Flughafen München: In einem Luftpostpaket entdeckten sie den präparierten Schädel eines Bären. Das Paket sollte von Kanada nach Bulgarien an eine Privatperson versandt werden, wie das Hauptzollamt berichtet. "Angemeldet wurde der Schädel als Dekorationsstück", heißt es von Seiten der Beamten heute. Die gesetzlich zwingend notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen nicht vor. Somit hat der Münchner Zoll das Exponat beschlagnahmt.
"Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden", so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München. Der Zoll weist in diesem Zuge auf seine App "Zoll und Post" hin. Sie ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.